... gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
Nach § 19 Abs. 2 VOL/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
Auftragsgegenstand | eingestellt bis | Dokument |
---|---|---|
Sekundarschule Förderstet, Malerarbeiten |
30.11.2022 |
|
Lieferung von Stempelplaketten, HU-Plaketten, Plaketten für Kurzkennzeichen |
09.02.2023 |
|
Ringheiligtum Pömmelte, Neubau Informationszentrum - Möbeltischler |
25.04.2023 |
|
Gymnasium Carolinum Bernburg: Verlegung und Umverlegung von Datenkabeln, Datendosen etc. |
23.05.2023 |