Lokales Netzwerk Kinderschutz/Frühe Hilfen im Salzlandkreis

 

Seiten der Rubrik "Lokales Netzwerk Kinderschutz"

 

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Aktuelles Informationsmaterial

 

 

Flyer "Familienhebammen ..."

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Flyer "Hilfs- und Beratungsangebote für Familien im SLK"

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Notfallkarte für Kinder, Jugendliche und Eltern

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bundesstiftung Frühe hilfen

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Bund und Länder haben gemeinsam die Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen unterzeichnet. Damit kann die erfolgreiche Arbeit der Bundesinitiative Frühe Hilfen zur Unterstützung von Familien fortgesetzt werden.

Alle Kinder haben das Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Die ersten Lebensmonate und -jahre sind außerdem von herausragender Bedeutung für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Daher ist es gerade in dieser Zeit wichtig, (werdende) Eltern zu unterstützen. 

Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung dieses Ziels in § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgelegt, dass der Bund einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichtet. Der Fonds wird mittels der Bundesstiftung Frühe Hilfen umgesetzt. Die Verwaltungsvereinbarung wurde von Bund und Ländern unterzeichnet. 

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen wird ab 1.1.2018 sicherstellen, dass die Strukturen und Angebote, die durch die Bundesinitiative aufgebaut wurden und sich bewährt haben, weiter bestehen können. Vor allem Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr sollen dabei weiter ausgebaut werden.  

Die Bundesstiftung orientiert sich an dem vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und seinem Beirat entwickelten Leitbild Frühe Hilfen. Danach bauen Frühe Hilfen auf Ressourcen auf und schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien.

Die im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen von Bund, Ländern und Kommunen entwickelten Qualitätskriterien und wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere gewonnen durch die Begleitforschung des NZFH, bilden auch in der Bundesstiftung Frühe Hilfen die Basis für Qualitätsentwicklung und Innovation.

Durch die Bundesinitiative konnte bereits ein nahezu flächendeckender Ausbau fachlich koordinierter Netzwerke Frühe Hilfen erreicht werden. In 86 Prozent der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. In gut drei Viertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden.

Das NZFH wird auch die Begleitforschung der Bundesstiftung sowie die fachliche Beratung der Länder übernehmen. 

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Folgende Unterlagen dazu finden Sie im Punkt Gesetzliche Grundlagen:

  • Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) über die Bundesstiftung Frühe Hilfen
  • Satzung Bundesstiftung Frühe Hilfen
  • Leistungsleitlinien Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen
 

EINFÜHRUNG ZUM NETZWERK

„LOKALES NETZWERK KINDERSCHUTZ und Frühe hilfen IM SALZLANDKREIS“  - Entstehung und Entwicklung
 

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern“ im Land Sachsen-Anhalt zum 01.01.2010 hat der Gesetzgeber die Wichtigkeit der Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen hervorgehoben und die die Landkreise wurden verpflichtet, Lokale Netzwerke Kinderschutz einzurichten.

 

        Im Salzlandkreis erfolgte die Gründung des „Lokalen Netzwerks Kinderschutz“ am 11. August 2010 unter Schirmherrschaft des Landrates des Salzlandkreises.

 

Zwei Jahre später, zum 01.01.2012, wurde mit dem „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen(Bundeskinderschutzgesetz) auf Bundesebene die Bedeutung des Themas untermauert.

Im Rahmen der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ förderte der Bund über die Bundesländer und Landkreise im Zeitraum von 2012 bis 2017  jährlich mit bis zu 51 Mio EUR den Aufbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz und in den Frühen Hilfen  und die Entwicklung von Angeboten der Frühen Hilfen für werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren.

 

      Im Salzlandkreis wurde auf dieser Grundlage das bestehende Netzwerk Kinderschutz  um den Bereich der Frühen Hilfen erweitert und wurde zum Lokalen Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen“.
      Seither wurden im Salzlandkreis arbeitsfähige Netzwerkstrukturen aufgebaut und  professionsübergreifende Fortbildungen für die Fachkräfte  angeboten, Die Netzwerkkonferenzen fördern das Kennenlernen der Fachkräfte untereinander und den fachlichen Austausch.
      Im Kinder- und Jugendschutz wurden mit allen Trägern von Einrichtungen Vereinbarungen gem. § 8 a und § 72 a SGB VIII abgeschlossen und eine einheitliche Verfahrensweise zum Umgang mit Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen eingeführt, 3 festangestellte Mitarbeiter sind im Fachdienst Jugend und Familie tätig. Sie sind Ansprechpartner und Berater für die Einrichtungen in den Sozialräumen des Salzlandkreises und führen Präventionsangebote z.B. in den Schulen durch. Im Fachdienst Jugend und Familie sind sie in die Fachteamarbeit der anderen Sachgebiete einbezogen.     
      Im Bereich Frühe Hilfen wurde Informationsmaterial für die Familien entwickelt und ständig aktualisiert. Seit Anfang 2017 wird der  „Elternkalender“ des Salzlandkreises kostenlos an Familien mit Neugeborenen im Landkreis verteilt,    Als Kernstück der Frühen Hilfen wurde das Angebot zum Einsatz von Familienhebammen aufgebaut. Aktuell sind 5 Familienhebammen und eine Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin im Einsatz. Von diesen Fachkräften wurden seit 2013 mehr als 350 Familien betreut. Weiterhin wurden Maßnahmen von freien Trägern zur Stärkung der elterlichen Kompetenzen finanziell gefördert. 
      Die Ziele, Aufgaben und Maßnahmen sind in der Konzeption des „Lokalen Netzwerks Kinderschutz und Frühe Hilfen“ im Salzlandkreis festgehalten, die aller 2 Jahre fortgeschrieben wird (siehe unter Punkt Fachliche Informationen).   
 

In § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ist festgelegt, dass der Bund nach Abschluss der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen  einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichtet.

Mit der Gründung der Bundesstiftung Frühe Hilfen  am 01.10.2017 wurde diese Festlegung umgesetzt.

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen wird ab 1.1.2018 sicherstellen, dass die Strukturen und Angebote, die durch die Bundesinitiative aufgebaut wurden und sich bewährt haben, weiter bestehen können. Vor allem Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr sollen dabei weiter ausgebaut werden.  

Die Bundesstiftung orientiert sich an dem vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und seinem Beirat entwickelten Leitbild Frühe Hilfen. Danach bauen Frühe Hilfen auf Ressourcen auf und schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien.

Die im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen von Bund, Ländern und Kommunen entwickelten Qualitätskriterien und wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere gewonnen durch die Begleitforschung des NZFH, bilden auch in der Bundesstiftung Frühe Hilfen die Basis für Qualitätsentwicklung und Innovation.

Durch die Bundesinitiative konnte bereits ein nahezu flächendeckender Ausbau fachlich koordinierter Netzwerke Frühe Hilfen erreicht werden. In 86 Prozent der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. In gut drei Viertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden.

Das NZFH wird auch die Begleitforschung der Bundesstiftung sowie die fachliche Beratung der Länder übernehmen. 

 

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