02.11.2023: Für die Umsetzung bildungsbezogener Angebote stehen weiterhin Projektmittel zur Verfügung. Anträge können nach erfolgter Beratung mit der Netzwerkstelle „Schulerfolg im Salzlandkreis“ gestellt werden.
09.06.2023: Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Grundlage der Förderrichtlinie zum ESF+-Programm „Schulerfolg sichern“ (RdErl. des MB vom 13.07.2022) >>> zur Mitteilung
17.05.2023: Aktualisierung der Antragsunterlagen für ein bildungsbezogenes Angebot
Am 24.04.2023 hat die Steuergruppe „bildungsbezogene Angebote“ des Salzlandkreises beschlossen, dass ab dem 25.04.2023 der Beschlusses der Gesamtkonferenz der Schule nicht mehr Bestandteil der Antragsunterlagen für ein bildungsbezogenes Angebot ist. Die Durchführung von Projekten in der Unterrichtszeit, außerhalb der Unterrichtszeit sowie außerhalb des Schulgeländes liegen in der Verantwortung der Schule. In diesem Zusammenhang ist der Versicherungsschutz der Teilnehmenden im Projekt durch die Schule zu prüfen. Weiterführende Informationen können auf Seite 4 der „Hinweise für Projektträger, Stand: 30. September 2022“ entnommen werden. Grundsätzlich können die Schulen in der ersten Gesamtkonferenz des Schuljahres einen Grundsatzbeschluss fassen. In diesem sollte u.a. inhaltlich hervorgehen, dass die Schule bedarfsorientiert einen Antrag auf Finanzierung eines bildungsbezogenen Angebotes bei der Netzwerkstelle „Schulerfolg im Salzlandkreis“ stellen kann.
01.03.2023: Für die Umsetzung bildungsbezogener Angebote stehen weiterhin Projektmittel zur Verfügung. Anträge können nach erfolgter Beratung mit der Netzwerkstelle „Schulerfolg im Salzlandkreis“ gestellt werden.