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22.6 - Team Unterhaltsvorschuss

 

Sie erreichen uns (Besucheranschrift):

Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale)

 

Tel., Fax: siehe unten

Sprechzeiten:

Di. 09 - 12 und 14 - 18 Uhr

Do. 09 - 12 Uhr

mit vorheriger Terminvereinbarung

Postanschrift:

Salzlandkreis
FD 22 Jugend und Familie
06400 Bernburg (Saale)

 

formulare

Online-Dienst

Hier können Sie Unterhaltsvorschuss online beantragen. 
(Sie werden zu einem externen Online-Dienst weitergeleitet.)

 undefined >>> Unterhaltsvorschuss Online

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undefined Ansprechpartner

undefined Unterhaltsvorschuss

undefined Voraussetzungen für die Beantragung von Unterhaltvorschussleistungen

undefined Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen

undefined Bezugsdauer und -höhe

undefined Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen

undefined Änderungsmitteilungen


 

undefined Ansprechpartner

Die Zuständigkeit im Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes.

Ihre Ansprechpartner*innen im Fachdienst Jugend und Familie:

Sachgebietsleiterin Zimmer Kontakt

Frau Gallus

312

Tel.: +49 3471 684-1910
Fax: +49 3471 684-551910

E-Mail: 

 

Wohnort (Altkreis) Ansprechpartner*in Zimmer Kontakt

Bernburg (Saale)

R, T, U, V, W, X, Y, Z

Frau Bienert

326

Tel.: +49 3471 684-1647
Fax: +49 3471 684-551647

E‑Mail: 

Bernburg (Saale)

E, N, O, P, Q, S

Frau Dasbach

328

Tel.: +49 3471 684-1269
Fax: +49 3471 684-551269

E‑Mail: 

Bernburg (Saale)

A, B, C, D

Frau Ernst

 

330

Tel.: +49 3471 684-1737
Fax: +49 3471 684-551737

E-Mail: 

Bernburg (Saale)

J, K, L, M

Frau Kautz

320

Tel.: +49 3471 684-1664
Fax: +49 3471 684-551664

E‑Mail: 

Bernburg (Saale)

F, G, H, I

Frau Peters

319

Tel.: +49 3471 684-1678
Fax: +49 3471 684-551678

E‑Mail: 

Wohnort (Altkreis) Ansprechpartner*in Zimmer Kontakt

Aschersleben/Staßfurt

A, I

Frau Wedler

311

Tel.: +49 3471 684-1754
Fax: +49 3471 684-551754

E-Mail: 

Aschersleben/Staßfurt

B, D, F

Frau Kliem

329

Tel.: +49 3471 684-1665
Fax: +49 3471 684-551665

E‑Mail:

Aschersleben/Staßfurt

J

Frau Leidel

408

Tel.: +49 3471 684-1709
Fax: +49 3471 684-551709

E‑Mail: 

Aschersleben/Staßfurt

C, E

Frau Ernst

330

Tel.: +49 3471 684-1737
Fax: +49 3471 684-551737

E-Mail: 

Aschersleben/Staßfurt

L

Herr Giese

321

Tel.: +49 3471 684-1721
Fax: +49 3471 684-551721

E‑Mail: 

Aschersleben/Staßfurt

G, H, N

Frau Neuhaus

318

Tel.: +49 3471 684-1746
Fax: +49 3471 684-551746

E‑Mail:

Aschersleben/Staßfurt

 P, T,  V, W, X, Y, Z

Frau Lehmann

328

Tel.: +49 3471 684-1669
Fax: +49 3471 684-551669

E‑Mail:

Aschersleben/Staßfurt

K, O, Q, R, U 

Frau Schmah

329

Tel.: +49 3471 684-1713
Fax: +49 3471 684-551713

E‑Mail: 

Aschersleben/Staßfurt

M, S

Frau Golz

317

Tel.: +49 3471 684-1679
Fax: +49 3471 684-551679

E‑Mail: 

Wohnort (Altkreis) Ansprechpartner*in Zimmer Kontakt

Schönebeck (Elbe)

A, B, H

Frau Anderson

327

Tel.: +49 3471 684-1609
Fax: +49 3471 684-551609

E‑Mail:

Schönebeck (Elbe)

E, I, K, L, O, Q

Frau Hoffmann

326

Tel.: +49 3471 684-1725
Fax: +49 3471 684-551725

E‑Mail:

Schönebeck (Elbe)

C, D, F, J, S

Frau Leidel

327

Tel.: +49 3471 684-1709
Fax: +49 3471 684-551709

E‑Mail: 

Schönebeck (Elbe)

G, R, T, W

Herr Giese

321

Tel.: +49 3471 684-1721
Fax: +49 3471 684-551721

E‑Mail: 

Schönebeck (Elbe)

M, N, P, U, V, X, Y, Z

Frau Wedler

 

Tel.: +49 3471 684-1754
Fax: +49 3471 684-551754

E‑Mail:  

 


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undefined Unterhaltsvorschuss

Kinder, die von dem Elternhaus, bei dem sie nicht leben, keine oder keine regelmäßigen Unterhalt erhalten, kann Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei un ungeklärter Vaterschaft zu.


 

undefined Voraussetzungen für die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen

  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist ledig, verwitwet oder geschieden oder lebt von seinem Ehegatten dauernd getrennt
  • Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen keinen Leistungsbezug nach SGB II haben oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug hat ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro
  • der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt bzw. das Kind erhält nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge

< nach oben >

undefinedKein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen 

Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen besteht nicht, wenn der alleinerziehende Elternteil

  • verheiratet ist,
  • unverheiratet mit dem anderen Elternteil des Kindes zusammenlebt,
  • sich weigert, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken,
  • sich weigert, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskünfte zu erteilen,
  • wenn Unterhalt mindestens in Höhe der in der Altersstufe maßgeblichen Unterhaltsvorschussleistung durch den unterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt wird.

< nach oben >

undefinedBezugsdauer und -höhe

Ab dem 01. Januar 2024 ändert sich aufgrund Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30. November 2023 (BGBl. Jahrgang 2023 Teil I Nr. 330) der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Aufgrund der Anhebung des Mindestunterhaltes erhöht sich ab dem 01.Januar 2024 der Betrag der Unterhaltsvorschussleistung in der jeweiligen Altersstufe. Es ergeben sich folgende Zahlbeträge:

Unterhaltsvorschuss ab dem 01.01.2024
  bis 5 Jahre 6 bis 11 Jahre 12 bis 17 Jahre
Mindestunterhalt

480,00 EUR

551,00 EUR

645,00 EUR

abzüglich Kindergeld

250,00 EUR

250,00 EUR

250,00 EUR

Unterhaltsvorschussleistung    

230,00 EUR

301,00 EUR

395,00 EUR

Bei Kindern die keine allgemeine Schule mehr besuchen, mindert sich die Unterhaltsvorschussleistung nicht nur durch Unterhalt und Waisenbezüge, sondern auch durch anderes Einkommen. (Ausbildungsvergütung, Erwerbseinkommen, andere Vermögenseinkünfte)


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undefinedBeantragung von Unterhaltsvorschussleistungen

Den Unterhaltsvorschuss müssen Sie schriftlich beantragen. Der Antrag ist von Ihnen beim Fachdienst Jungend und Familie des Salzlandkreises, Unterhaltsvorschusskasse einzureichen.

Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt.

Für die Antragstellung sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen einzureichen:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes
  • Urkunde/Urteil/Beschluss über Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung
  • Original der vollstreckbaren Ausfertigung des aktuellen Unterhaltstitels (Unterhaltsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Urteil, gerichtlicher Vergleich o.a.)
  • Aktuelle Meldebescheinigung/Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes für Sie und das Kind
  • Schriftverkehr von Rechtsanwälten bezüglich Unterhalt/Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimmungsrecht/Trennung/Scheidung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen der letzten 3 Monate z.B. durch Quittungen/ Kontoauszüge)
  • letzter Bescheid der bisher zuständigen Unterhaltsvorschusskasse (im Fall eines Umzuges)
  • Namensänderungsurkunde
  • Aufenthaltstitel des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils bei Kindern mit ausländischer oder ohne Staatsangehörigkeit
  • Kopie des Ausbildungsvertrages/BAföG/BAB des Kindes
  • ab dem vollenden 15. Lebensjahr eine Schulbescheinigung bzw. ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise
  • ab dem 12. Lebensjahr des Kindes und bei Bezug von ALG II: aktueller ALG II-Bescheid des Antragstellers

Im Falle des Bezuges von Waisenrente werden folgende Unterlagen in Kopie benötigt:

  • Sterbeurkunde des betroffenen Eltern-/Stiefelternteils
  • Nachweis über Halbwaisenbezüge (aktueller Halbwaisenrentenbescheid)
  • Nachweis über Abfindungen/Schadensersatzleistungen

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undefined Änderungsmitteilungen

Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, und der gesetzliche Vertreter des Berechtigten sind verpflichtet, der Unterhaltsstelle alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind.

Gerne können Sie dazu die jeweiligen Vordrucke nutzen.

 


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