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Informationen über Verstöße gemäß § 40 Abs. 1a LFGB

 

Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet

 

 

Bemerkungen

Datum der Veröffentlichung

13.04.2023

 

Datum der Feststellung Verstöße

15.03.2023

 

Lebensmittelunternehmen

Cafer Hohmann
Gaststätte Sapori d’Italia
Otto-Beckmann-Str. 3-5
39249 Barby

 

 

Sachverhalt/Beanstandungsgrund

Auf einem nicht bezeichneten GN-Behälter mit ggf. Eierliköreis lag eine Flasche Eierlikör.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

Eis- und Getränketresen:

In der Kühlung wurden schimmelpilzbehaftete Himbeeren und Erdbeeren gelagert

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

Am Fleischklopfer befanden sich Reste von Fleisch und angetrocknetem Fleischsaft. Das große Messer war verschmutzt. Beide Bedarfsgegenstände waren auf einem Flyer abgelegt.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

Saladette am Herd:

Salat mit braun veränderten Blättern wurde in einem GN-Behälter auf einem alten Radieschen mit Verderbnisflecken gelagert.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

In einem GN-Behälter wurden mehrere Sorten Gemüse neben Aubergine mit Schimmelpilzansatz und stark verdorbener Gurke mit Flüssigkeitsansammlung gelagert

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

An der Tür der Eismaschine befindet sich im Innenbereich Eis, der unter dem Pürierer befindliche als gereinigt bezeichnete Eimer wies Verschmutzungen auf.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 teilweise abgestellt.

 

Die Aufschnittmaschine ist insbesondere im Bereich des Messers altverschmutzt., teilweise haften Lebensmittelreste an.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

Der Käseschneider insgesamt ist stark altverschmutzt, Käsereste befinden sich in der Zufuhr, im Reibe- und Auslassbereich.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

Im Kessel der Pizzateigmaschine befindet sich ein Rest Teig vom Vortag mit sensorisch abweichendem unangenehm gärigen Geruch.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

Die Unterseite des Rührwerks der Pizzateigmaschine ist verschmutzt.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

Ausrüstungsgegenstände wie Steckdosenleiste, Spülkörbe, Hängeschränke, Abzugshaube, Edelstahlunterschränke, Lichtschalter, Reinigungsgeräte sind z.T. stark verschmutzt.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 teilweise abgestellt.

 

Die Fußbodenecken in der Eisproduktion sind teilweise stark verschmutzt.

Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m
- Anhang II Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 LMHV
- Anhang II Kapitel IX Nr. 2 i.V.m. § 3 LMHV § 2 Nr. 8 LMRStVO
- Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStVO
- Anhang II Kapitel II Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. § 3 LMHV
- Anhang II Kapitel II Nr. 1 Buchst. f) i.V.m. § 3 LMHV

 

 

Hinweis:

Die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB dient der Transparenz und der aktiven Information des Verbrauchers, um eine hinreichende Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu schaffen. Sie stellt keine öffentliche Warnung vor dem aufgeführten Unternehmen oder dem genannten Lebensmittel bzw. Futtermittel dar und darf daher nicht mit einer Veröffentlichung im Rahmen der Gefahrenabwehr (öffentliche Warnung) verwechselt werden. Öffentliche Warnungen zu entsprechenden Erzeugnissen sind auf der Seite www.lebensmittelwarnung.de zu finden. Die Veröffentlichung wird gemäß § 40 Abs. 4a LFGB nach 6 Monaten wieder von der Homepage entfernt.

 

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