Es sind keine Verstöße gemeldet.
Es sind keine Verstöße gemeldet.
Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
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Bemerkungen |
Datum der Veröffentlichung |
13.04.2023 |
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Datum der Feststellung Verstöße |
15.03.2023 |
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Lebensmittelunternehmen |
Cafer Hohmann
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Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Auf einem nicht bezeichneten GN-Behälter mit ggf. Eierliköreis lag eine Flasche Eierlikör. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
Eis- und Getränketresen: In der Kühlung wurden schimmelpilzbehaftete Himbeeren und Erdbeeren gelagert |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
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Am Fleischklopfer befanden sich Reste von Fleisch und angetrocknetem Fleischsaft. Das große Messer war verschmutzt. Beide Bedarfsgegenstände waren auf einem Flyer abgelegt. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
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Saladette am Herd: Salat mit braun veränderten Blättern wurde in einem GN-Behälter auf einem alten Radieschen mit Verderbnisflecken gelagert. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
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In einem GN-Behälter wurden mehrere Sorten Gemüse neben Aubergine mit Schimmelpilzansatz und stark verdorbener Gurke mit Flüssigkeitsansammlung gelagert |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
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An der Tür der Eismaschine befindet sich im Innenbereich Eis, der unter dem Pürierer befindliche als gereinigt bezeichnete Eimer wies Verschmutzungen auf. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 teilweise abgestellt.
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Die Aufschnittmaschine ist insbesondere im Bereich des Messers altverschmutzt., teilweise haften Lebensmittelreste an. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
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Der Käseschneider insgesamt ist stark altverschmutzt, Käsereste befinden sich in der Zufuhr, im Reibe- und Auslassbereich. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
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Im Kessel der Pizzateigmaschine befindet sich ein Rest Teig vom Vortag mit sensorisch abweichendem unangenehm gärigen Geruch. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
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Die Unterseite des Rührwerks der Pizzateigmaschine ist verschmutzt. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
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Ausrüstungsgegenstände wie Steckdosenleiste, Spülkörbe, Hängeschränke, Abzugshaube, Edelstahlunterschränke, Lichtschalter, Reinigungsgeräte sind z.T. stark verschmutzt. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 teilweise abgestellt.
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Die Fußbodenecken in der Eisproduktion sind teilweise stark verschmutzt. |
Verstoß zur Nachkontrolle am 23.03.2023 abgestellt |
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Rechtsgrundlage |
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m |
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Hinweis:
Die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB dient der Transparenz und der aktiven Information des Verbrauchers, um eine hinreichende Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu schaffen. Sie stellt keine öffentliche Warnung vor dem aufgeführten Unternehmen oder dem genannten Lebensmittel bzw. Futtermittel dar und darf daher nicht mit einer Veröffentlichung im Rahmen der Gefahrenabwehr (öffentliche Warnung) verwechselt werden. Öffentliche Warnungen zu entsprechenden Erzeugnissen sind auf der Seite www.lebensmittelwarnung.de zu finden. Die Veröffentlichung wird gemäß § 40 Abs. 4a LFGB nach 6 Monaten wieder von der Homepage entfernt.