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Die nächste Fischerprüfung des Salzlandkreises findet am 09.11.2024 um 9:00 Uhr in der Förderschule „Otto Dorn“, Seegasse 42 in 06406 Bernburg (Saale) statt.
Die Prüfungsgebühr von 60,00 Euro (bei Jugendlichen 30,00 Euro) ist im Anschluss an die Anmeldung an den Salzlandkreis zu überweisen.
Die Anmeldefrist läuft bis einschließlich 14.10.2024. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Teilnehmer begrenzt.
Hinweis: Aus technischen Gründen erhalten Sie erst verzögert eine Eingangsbestätigung per Mail (Versand 1x wöchentlich, donnerstags). Diese Mail enthält dann auch weitere Informationen zum Ablauf der Prüfung. Bitte kontaktieren Sie die Fischereibehörde erst, wenn Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben (bitte auch Spam-Ordner prüfen). Vielen Dank.
Aktuell: Wegen Aktualisierung der elektronischen Antragstellung steht Ihnen derzeit unser Online-Formular nicht zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie in der Zwischenzeit bei Bedarf den >>Antrag in Papierform.
Postanschrift:
Salzlandkreis
FD 32 Ordnung und Straßenverkehr
SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
06400 Bernburg (Saale)
Besucheranschrift:
Salzlandkreis
Karlsplatz 37
06406 Bernburg (Saale)
Telefon: +49 3471 684-1373
Fax: +49 3471 684-561324
Wir bitten Sie vorrangig, die Verlängerung eines Fischereischeines online oder per Post zu beantragen. Der verlängerte Fischereischein wird Ihnen dann nebst Kostenbescheid zugeschickt.
Hier für steht Ihnen das
>>> elektronische Antragsformular
oder der
>>> Antrag in Papierform zur Verfügung.
Sprechzeiten:
Um einen Fischereischein des Landes Sachsen-Anhalt erhalten zu können, muss eine Fischerprüfung abgelegt werden. Hierbei sind drei Prüfungen zu unterscheiden:
Die Fischerprüfung berechtigt zum Erwerb des Fischereischeines. Diese kann ab dem vollendeten 13. Lebensjahr abgelegt werden. Vor der Ablegung der Fischerprüfung muss jeder Prüfling an einem mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassenden Vorbereitungslehrgang auf die Fischerprüfung (Pflichtlehrgang) teilnehmen. Eine Lehrgangsübersicht erhalten Sie jeweils innerhalb der Anmeldefrist auf dieser Internetseite. Die Fischerprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die Jugendfischerprüfung berechtigt zum Erwerb des Jugendfischereischeines. Dieser wird nur bis zum 18. Lebensjahr erteilt und berechtigt nur zum Friedfischfang. Die Jugendfischerprüfung ist eine mündliche Prüfung. Personen, die das 8. Lebensjahr, aber noch nicht das 17. Lebensjahr vollendet haben, können an der Jugendfischerprüfung teilnehmen.
Die Friedfischfischerprüfung berechtigt zum Erwerb des Friedfischfischereischeines. Dieser kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erteilt werden und berechtigt nur zum Friedfischfang. Die Friedfischfischerprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Personen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, können an der Friedfischfischerprüfung teilnehmen.
Die Abnahme der Jugend- und Friedfischfischerprüfung erfolgt durch die Mitgliedsvereine des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. im VDSF e. V. und deren Rechtsnachfolger, denen die obere Fischereibehörde nach § 15 b FischPrüfO die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen hat. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Fischereibehörde des Salzlandkreises.
Gebühren:
Fischerprüfung (ab vollendetem 18. Lebensjahr): 60,00 EUR
Fischerprüfung (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 30,00 EUR
Jugendfischerprüfung: 25,00 EUR
Friedfischfischerprüfung (ab vollendeten 18. Lebensjahr): 55,00 EUR
Friedfischfischerprüfung (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 25,00 EUR
Die Fischerprüfungen des Salzlandkreises finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt und werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Anmeldung ist dann online auf dieser Internetseite möglich.
Die Termine für das gesamte Bundesland finden Sie auf der Internetseite der >>Landesverwaltung (Rubrik Termine).
Die Prüfungstermine der Jugend- und Friedfischfischerprüfung werden durch die jeweiligen Mitgliedsvereine selbst festgelegt und müssen mind. zwei Monate vorher öffentlich bekannt gegeben werden.
Die Anträge auf Zulassung zur Jugend- und Friedfischfischerprüfung sind bei den jeweiligen Mitgliedsvereinen bis spätestens 4 Wochen vor deren Prüfungstermin zu stellen.
Die Fischerprüfung ist mindestens einmal jährlich durch die Fischereibehörde durchzuführen. Dieser Prüfungstermin wird durch die Fischereibehörde des Salzlandkreises ebenfalls zwei Monate vorher öffentlich bekannt gegeben.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt online auf dieser Seite. Innerhalb des Anmeldezeitraumes finden Sie hier ein Online-Anmeldeformular und die erforderlichen Anlagen (Übersicht Lehrgänge und Informationsblatt).
Ferner können Sie sich im Internet auf der Homepage www.fischerprüfung.sachsen-anhalt.de zum einen über die Prüfungstermine der Jugendfischer-, Friedfischfischer- und Fischerprüfung informieren und zum anderen können Sie zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung neben dem Pflichtlehrgang eine Fischerprüfung simulieren.
Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Fischereischeinen können in der Fischereibehörde des Fachdienstes Ordnung und Straßenverkehr (siehe oben) gestellt werden.
Gebühren Fischereischeine und Friedfischfischereischeine (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
1 Jahr |
16,00 EUR |
2 Jahre |
32,00 EUR |
3 Jahre |
48,00 EUR |
4 Jahre |
64,00 EUR |
5 Jahre |
70,00 EUR |
Gebühren Fischereischeine und Friedfischfischereischeine (ab vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
1 Jahr |
10,00 EUR |
2 Jahre |
20,00 EUR |
3 Jahre |
30,00 EUR |
4 Jahre |
40,00 EUR |
5 Jahre |
50,00 EUR |
Gebühren Fischereischein auf Lebenszeit: 275,00 EUR
Gebühren Jugendfischereischein pro Jahr: 5,00 EUR