Bereiche klar abgrenzen – dann ist Baden am Schachtsee möglich

Salzlandkreis widerspricht Behauptungen: Verantwortliche aus Wolmirsleben kennen seit einer Beratung im Februar die Bedingungen, um trotz Nutzungsuntersagung zum Campingplatz das Baden auf dem Gelände zu ermöglichen.


Bernburg/Wolmirsleben. Baden im Schachtsee Wolmirsleben ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich! Eine entsprechende Lösungsmöglichkeit hat der Salzlandkreis bereits im Februar im Rahmen einer Beratung mit Vertretern der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Wolmirslebens Bürgermeister sowie Gemeinderäten aufgezeigt. Dass seit Wochen immer wieder öffentlich suggeriert wird, der Salzlandkreis habe ein Badeverbot ausgesprochen, ist falsch! Entsprechende Äußerungen sind unwahr. Das Gegenteil ist der Fall.

Landrat Markus Bauer stellt deshalb klar: „Wir sind nicht nur unserem behördlichen Auftrag im Bereich Brandschutz auf dem Campingplatz zu jeder Zeit nachgekommen. Wir haben mit Blick auf die Bedeutung des Schachtsees für die Region stets allen Beteiligten erklärt, wie der Naherholungsbereich trotz der bestehenden eklatanten Mängel eine Zukunft haben kann.“ Der Landrat betont: „Wir waren immer gesprächsbereit, denn es ging uns selbstverständlich nie darum, irgendjemanden etwas kaputt zu machen. Wir sind jedoch für die Einhaltung bzw. Umsetzung von Recht und Gesetz zuständig.“

Thomas Michling, Leiter der Verwaltung des Salzlandkreises, erläutert: „Sofern der Badebereich am Schachtsee klar vom Campingplatz abgegrenzt wird, können wir über eine Duldung nachdenken. Die grundlegende Entscheidung zu dieser Bademöglichkeit können jedoch nur die Eigentümer der betreffenden Grundstücke treffen. Das ist keine Entscheidung des Salzlandkreises! Die Wasserqualität des Schachtsees lässt die Möglichkeit des Badens jedenfalls zu.“ Hintergrund ist, dass der Campingplatz sowie der Badebereich am Schachtsee rechtlich gesehen einen Bereich bilden.

Thomas Michling betont, dass insbesondere Wolmirslebens Bürgermeister spätestens seit der Beratung im vergangenen Februar die Rahmenbedingungen zur Eröffnung des Badebereichs kennt. Die zuletzt an den Landrat in diesem Zusammenhang schriftlich gerichteten Fragen des Bürgermeisters seien deshalb nicht nachvollziehbar.

Daneben verweist der Salzlandkreis an dieser Stelle ausdrücklich auf die im Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg am vergangenen Freitag ergangene Entscheidung zum behördlichen Vorgehen bei der Nutzungsuntersagung des Campingplatzes. Demnach waren alle bisher vom Salzlandkreis als zuständige Bauordnungsbehörde ergriffenen Maßnahmen nicht nur aus Sicht des Brandschutzes notwendig, um Leib und Leben sämtlicher Nutzer zu schützen. Die Entscheidungen seien jederzeit auch aus rechtlicher Sicht verhältnismäßig und damit geeignet gewesen. Die Anträge eines Eigentümers verschiedener Grundstücke auf dem Campingplatz gegen die Nutzungsuntersagung des Campingplatzes, die amtliche Versiegelung des Geländes  sowie gegen die jüngst aufgrund verschiedener Vorfälle notwendige Stromabschaltung auf dem Campingplatz wurden somit vollumfänglich vom Verwaltungsgericht abgewiesen.

In diesem Zusammenhang appelliert der Salzlandkreis noch einmal an die Vernunft: Amtliche Siegel zu beschädigen stellt eine Straftat dar, die in jedem einzelnen Fall bei der Polizei angezeigt wird. Sollte der Campingplatz weiterhin illegal genutzt werden - auch nur sporadisch – wird der Salzlandkreis weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen ergreifen müssen.

Landrat Markus Bauer bedauert, dass die tatsächlich für den Naherholungsbereich bei Wolmirsleben Verantwortlichen in den vergangenen Jahren bisher kaum Willen gezeigt haben, die notwendigen Veränderungsprozesse anzustoßen. Stattdessen sei die Verantwortung für die Nutzungsuntersagung des Campingplatzes stets beim Salzlandkreis gesucht worden. Der Landrat erinnert daran, dass die Kreisverwaltung 2022 von der Verbandsgemeinde Egelner Mulde als Bauordnungsbehörde ins Boot geholt worden war, um die Sicherheit vor Ort zu gewährleisten.

Bei der Überprüfung waren damals schwerwiegende brandschutzrechtliche Mängel sowie naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Probleme festgestellt worden. Aufgrund der Situation vor Ort musste der Salzlandkreis bereits 2023 eine Nutzungsuntersagung gegen die Betreiberin und Pächterin des Campingplatzes aussprechen. Zugleich eröffnete die Kreisverwaltung die Möglichkeit, die festgestellten Mängel zu beheben, um die Voraussetzung für eine Duldung des Campingplatzes zu schaffen. Da dies bisher nicht geschehen ist, kann der Campingplatz auch nicht legalisiert werden.

 

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