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Umtausch von Führerscheinen nach Jahrgängen

NAvigation

Papierführerschein

Ab dem 01.10.2019 beginnt der Umtausch von Führerscheinen aufgrund der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein (Papierführerschein) umgetauscht sein muss

1953 - 1958

19.01.2022 | Frist abgelaufen, Führerschein ungültig

1959 - 1964

19.01.2023 | Frist abgelaufen, Führerschein ungültig

1965 - 1970

19.01.2024 | Frist abgelaufen, Führerschein ungültig

1971 und später 

19.01.2025 | Frist abgelaufen, Führerschein ungültig

vor 1953

19.01.2033

undefined Formular zur Anforderung einer Karteikartenabschrift

Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr ab 01.01.1999

Kartenführerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Kartenführerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Hinweis: Für Inhaber eines Kartenführerschein mit Geburtsdatum vor 1953 gilt das Datum zum Umtausch bis 19.01.2033.

Das müssens sie mitbringen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als einen Monat)
  • ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • den vorhandenen/jetzigen Führerschein (sollte der Führerschein nicht im Salzlandkreis ausgestellt worden sein, fordern Sie bitte bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an)
  • Hinweise für Berufskraftfahrer und zum Direktversand bitte beachten

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde an den ► 3 Standorten in Aschersleben, Bernburg (Saale) und Schönebeck (Elbe) sowie auch bei den Städten Nienburg (Saale), Staßfurt, Barby, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 

 

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