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Verlängerung der Geltungsdauer

NAvigation

Verlängerung der Geltungsdauer und erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen   C, CE, C1, C1E        

Das müssen Sie mitbringen:

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde, sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

Verlängerung der Geltungsdauer und erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1, D1E

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. Gutachten einer Begutachterstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 und 3 FeV
  • vorhandenen Führerschein
  • Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde, sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 

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