Das müssen Sie mitbringen:
Die Hinweise zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis werden Ihnen nach Eingang des rechtskräftigen Strafbefehles oder Urteil mit Vermerk zum Ablauf der Sperrfrist zugesendet.
Im Ergebnis der Antragsbearbeitung wird nach den entsprechenden Verordnungen entschieden, ob Sie als Betroffener ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) beibringen müssen. Dies ist der Fall, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder der Entzug wegen einer Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stand, erfolgte oder Anhaltspunkte für ein hohes Agressionspotential bestehen. Auch im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel oder bei Alkoholproblematik (wiederholte Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr bzw. einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr, sonstige Hinweise auf gewohnheitsmäßigen Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit) steht die Forderung nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten im Raume.
Hinweise zur Begutachtung erhalten Sie bei der Antragstellung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Einverständniserklärung für Begutachtung
(Bitte Anschrift der Begutachterstelle eintragen und unterschreiben.)