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Fahrgastbeförderung

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen u. a.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi, Mietwagen und PKW

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Fahrgastbeförderung
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • EU-Führerschein
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi-Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie hier: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Anerkennung/u3-anerkennung/geeignete-Verfahren.html. In den Gutachten selbst müssen
    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.

Antragsbearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Fahrgastbeförderung
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • EU-Führerschein
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe

Antragsbearbeitung erfolgt nur in Bernburg.

Verlängerung oder erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für alle Fahrgastarten 

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Fahrgastbeförderung
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. Gutachten einer Begutachterstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 und 3 FeV
  • vorhandenen Führerschein

Antragsbearbeitung erfolgt nur in Bernburg.

 

 

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