Fahrzeug:
	- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
 
Mindestalter:   16
Vorbesitz:   keiner
eingeschlossene Klassen: keine
erforderliche Unterlagen:
	- Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
 
	- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
 
	- Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
 
	- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
 
	- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
 
	- ggf. bereits vorhandener Führerschein
 
	- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
 
	- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
 
	- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
 
Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.