verwaltungjpg

Klasse L | T

NAvigation

Klasse L

Fahrzeug:

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter:   16

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
  • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

Klasse T

Fahrzeug:

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter

  • 16 (nur bis 40 km/h bbH);
  • 18 (nur bis 60 km/h bbH)

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: L

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
  • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x