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Klasse C1 | C1E | CE | C

NAvigation

Klasse C1

Fahrzeug:

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:   18

Vorbesitz:   B

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

Klasse C1E

Fahrzeug:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug 

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:   18

Vorbesitz:   C1

eingeschlossene Klassen: BE, sowie D1E bei Besitz von Klasse D1

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

Klasse C

Fahrzeug:

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:

21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)

Vorbesitz:   B

eingeschlossene Klassen: C1

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

Klasse CE

Fahrzeug:

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter:

21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)

Vorbesitz:   C

eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, sowie D1E bei Besitz von D1, sowie DE bei Besitz von D

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 

 

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