NAvigation
Klasse B
Fahrzeug:
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Mindestalter: 18
Vorbesitz: keiner
eingeschlossene Klassen: AM, L
erforderliche Unterlagen:
- Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter 90 Tage)
- ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
- ggf. bereits vorhandener Führerschein
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.
Klasse B17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)
Fahrzeug:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 17
Vorbesitz: keiner
eingeschlossene Klassen: AM, L
erforderliche Unterlagen:
- Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
- ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
- ggf. bereits vorhandener Führerschein
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
- zusätzlich :
Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.
Klasse B96
Fahrzeug:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 oder BF17
Vorbesitz: B
eingeschlossene Klassen: keine
erforderliche Unterlagen:
- Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- Teilnahmebescheinigung an der Fahrschulung
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).
Klasse B 196
Voraussetzungen:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Der Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat kann Berücksichtigung finden. Die Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde vollzogen;
- der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat;
- ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrschulung" von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt;
- zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegt.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt, neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 qcm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.
erforderliche Unterlagen:
- Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- Teilnahmebescheinigung an der Fahrschulung
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).
Klasse BE
Fahrzeug:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 oder BF17
Vorbesitz: B
eingeschlossene Klassen: keine
erforderliche Unterlagen:
- Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
- ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
- ggf. bereits vorhandener Führerschein
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
- Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.