NAvigation
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Bei EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen bzw. eines in Anlage 11 FeV aufgeführten Staates der Klassen
- A, A1, B, BE, M, L, T, S
- C, CE, C1, C1E
- D, DE, D1, D1E
Für Bürger aus EU- und EWR-Staaten: Merkblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Für Bürger aus Nicht-EU- und -EWR-Staaten: Merkblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Umschreibung einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis bzw. Fahrerlaubnis eines in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführten Staates
Das müssen Sie mitbringen:
Die Antragstellung ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich; und Aushändigung des Führerscheines ist auch in den Bürgerbüros des Salzlandkreises möglich.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen (Nicht-EU-Führerschein)
A, A1, B, BE, M, L, T, S
Das müssen Sie mitbringen:
- Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Original des ausländischen Führerscheines (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Anschrift der auszubildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen (Nicht-EU-Führerschein)
C, CE, C1, C1E
Das müssen Sie mitbringen:
Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen (Nicht-EU-Führerschein)
D, DE, D1, D1E
Das müssen Sie mitbringen:
- Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Original des ausländischen Führerscheines (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Anschrift der auszubildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
- Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten
Antragsbearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.