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Auslands-Umschreibung

NAvigation

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Bei EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen bzw. eines in Anlage 11 FeV aufgeführten Staates der Klassen

  • A, A1, B, BE, M, L, T, S
  • C, CE, C1, C1E
  • D,  DE,  D1,  D1E

Für Bürger aus EU- und EWR-Staaten: Merkblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Für Bürger aus Nicht-EU- und -EWR-Staaten: Merkblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Umschreibung einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis bzw. Fahrerlaubnis eines in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführten Staates

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Original des ausländischen Führerscheines (ist bei Antragstellung vorzulegen und bei der
  • Aushändigung des deutschen Führerscheines abzugeben)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines

Die Antragstellung ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich; und Aushändigung des Führerscheines ist auch in den Bürgerbüros des Salzlandkreises möglich.

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen (Nicht-EU-Führerschein)

A,  A1,  B,  BE,  M,  L,  T, S

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Original des ausländischen Führerscheines (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
  • Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
  • Anschrift der auszubildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)

Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen (Nicht-EU-Führerschein)

C,  CE,  C1,  C1E

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Original des ausländischen Führerscheines (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
  • Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
  • Anschrift der auszubildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten

Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen (Nicht-EU-Führerschein)

D,  DE,  D1,  D1E

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung)  - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Original des ausländischen Führerscheines (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
  • Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
  • Anschrift der auszubildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten

Antragsbearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

 

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