Eine entsprechende Verordnung (VO) wurde von der EU erlassen und gilt ab 27.07.2022. Die Geltung der EU-VO endet nach Artikel 9 Absatz 2 der VO an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die in der sog. Massenzustromrichtlinie genannte Dauer des vorübergehenden Schutzes endet. Jedoch spätestens am 04. März 2027. Damit werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerscheine im EU-Gebiet anerkannt, sofern die Personen dem Schutzstatus unterliegen.