Eine entsprechende Verordnung (VO) wurde von der EU erlassen und gilt ab 27.07.2022. Die Geltung der EU-VO endet nach Artikel 9 Absatz 2 der VO an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die in der sog. Massenzustromrichtlinie genannte Dauer des vorübergehenden Schutzes endet. Jedoch spätestens am 04. März 2026. Damit werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerscheine im EU-Gebiet anerkannt, sofern die Personen dem Schutzstatus unterliegen.
Zudem ist die Amtsblattveröffentlichung der EU vom 22.07.2022 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen zu von der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumenten (VERORDNUNG (EU) 2022/1280) beigefügt.
Quelle: ► VERORDNUNG (EU) 2022/1278 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2022