Salzlandkreis
Stabsstelle Sonderbeauftragter für bau- und umweltrechtliche Belange
06400 Bernburg (Saale)
Die Ausgangslage: Warum darf niemand den Campingplatz am Schachtsee in Wolmirsleben betreten?
Wohnwagen auf 21 Parzellen des Campingplatzes waren massiv erweitert worden. Die für den Brandschutz vorgegebenen Sicherheitsabstände konnten nicht eingehalten werden. Es gibt keine Zufahrt für die Feuerwehr und keine Löschwasserversorgung für den Ernstfall. So kann sich ein Feuer extrem schnell ausbreiten, wie das Beispiel am Barleber See bei Magdeburg im Jahr 2024 zeigte. Das Feuer habe sich durch die enge Bebauung schnell ausgebreitet, berichtete die Feuerwehr damals dem MDR. Hinzu kommt, dass am Ufer des Sees 16 Mobilheime und auf dem Campingplatz weitere 19 Mobilheime gebaut worden sind – ohne entsprechende Baugenehmigung. Dafür wurden am Ufer massive Veränderungen vorgenommen, die nicht im Einklang mit naturschutz- und wasserrechtlichen Vorgaben stehen. All diese Veränderungen haben dazu geführt, dass der Salzlandkreis als zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr handeln musste. In den Mobilheimen wohnten einige Personen nach den Meldebescheinigungen zeitweise sogar dauerhaft. Das ist auf Campingplätzen jedoch unzulässig.
Warum ist der Salzlandkreis erst in den zurückliegenden Jahren tätig geworden?
Der Campingplatz am Schachtsee Wolmirsleben besteht zwar bereits seit Jahrzehnten. Bis 2022 gab es für den Salzlandkreis jedoch kein Anlass, den Bereich zu überprüfen. Die Verbandsgemeinde Egelner Mulde bat damals um Unterstützung, weil der Campingplatz von sogenannten Irish Travelern auf Einladung des Campingplatzbetreibers genutzt wurde und es massiven Ärger in der Bevölkerung gab. Seitdem und bis zur im Jahr 2024 vollzogenen Nutzungsuntersagung mangels Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Campingplatzes hatte der Salzlandkreis allen Beteiligten stets Lösungen aufgezeigt. Wären alle diesen Vorschlägen ernsthaft gefolgt, hätte die über immerhin zwei Jahre angedrohte Nutzungsuntersagung womöglich nicht in die Tat umgesetzt werden müssen.
Was ist mit Bestandsschutz?
Ein Bestandschutz kam nicht in Frage, weil die Veränderungen auf dem Campingplatz bis 2022 so massiv waren.
Was wäre denn notwendig gewesen, um die aktuelle Situation zu vermeiden?
Vorgaben des Brandschutzes sind zwingend einzuhalten, schon allein zum Schutz von Hab und Gut. Zwar haben etliche Camper im Rahmen der Beratungen Einsicht gezeigt, gleichwohl sind die wesentlichen Voraussetzungen nicht geschaffen worden: eine ungehinderte Zufahrt für die Feuerwehr zum Gelände, Aufstellflächen für die Feuerwehr sowie eine Löschwasserversorgung. Die Gemeinde Wolmirsleben hätte darüber hinaus die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen müssen, um den Bereich als Campingplatz ordnungsgemäß auszuweisen. Das war nach den Recherchen der Bauaufsichtsbehörde trotz des jahrzehntelangen Bestehens nie erfolgt. Für den Bebauungsplan wiederum müssen auf dem Platz ordnungsgemäße Zustände hergestellt werden. Dazu ist dem Grunde nach der Betreiber des Campingplatzes verantwortlich.
Warum kann kein Löschwasser aus dem See entnommen werden?
Um Löschwasser aus dem See zu entnehmen, müsste eine Löschwasserentnahmestelle am See errichtet werden. Dies ist zeit- und finanziell aufwändig. Als vorübergehende Lösung hätte auch genügt, wenn die Feuerwehr nah genug an den See heranfahren könnte. Eine Testbefahrung mit der Feuerwehr hat jedoch ergeben, dass ein ausreichendes Heranfahren an den See aufgrund des unbefestigten Geländes nicht möglich ist.
Viele fordern einen runden Tisch, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Geht das nicht?
Um es klar zu sagen: Das sind Nebelkerzen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung haben in den zurückliegenden Jahren etliche Gespräche mit allen Beteiligten geführt, also den Campern, den Campingplatzbetreiber sowie die Gemeinde Wolmirsleben. Sie erläutern sogar im Gemeinderat, welche Ausgangslage es gibt und welche Maßnahmen notwendig sind. Sie haben immer wieder Lösungen aufgezeigt und Ermessen walten lassen – im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer. Aber: Es geht hier nicht um eine politische Entscheidung, Grundlage für die Vorgaben sind Bau-, Brandschutz, Natur- und Gewässerrecht. Der Salzlandkreis wirkt hier im übertragenen Wirkungskreis. Dabei ist keine politische Abwägung vorgesehen! Hinzu kommt: Konstruktiv war der Campingplatzbetreiber nie. Vielmehr erschwerte er den notwendigen Prozess zu Veränderungen, stellt sich in öffentlich einsehbaren Videos als Opfer der Behörde dar. Was er aber nicht macht: Er erkennt seine Verantwortung als Betreiber an.
Ist das denn alles wirklich notwendig?
Ja, das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg mittlerweile in mehreren Beschlüssen festgestellt. Dabei wurde sogar klar die Forderung an die Bauaufsichtsbehörde gestellt, aufgrund der hohen Gefahr keine Kompromisse einzugehen, um Leib und Leben zu schützen! Die Beschlüsse wurden in großen Teilen auf Antrag des Campingplatzbetreibers auch vom Oberverwaltungsgericht in Naumburg überprüft. Sich gegen einen Verwaltungsakt wie diesen juristisch zu wehren, dazu hat in Deutschland jeder das Recht. Wir sind im konkreten Fall dafür auch denkbar, denn mittlerweile sollte es auf Grundlage der Beschlüsse keine Zweifel mehr daran geben, dass wir in allen Belangen richtig gehandelt haben – auch wenn das immer noch viele behaupten!
Und jetzt?
Um es klar zu sagen: Wir bedauern, dass es soweit kommen musste. Wir haben stets Lösungen aufgezeigt und allen Beteiligten die Hand gereicht, weil die Naherholung am Schachtsee für den Salzlandkreis als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort eine wichtige Rolle spielt. Allerdings mussten wir noch über zwei Jahren feststellen, dass es kaum einen wirklichen Fortschritt in der Sache gab. Deswegen mussten wir als Bauaufsichtsbehörde unserer Verantwortung nachkommen und die Nutzungsuntersagen vollziehen. Wenn der Campingplatz wieder genutzt werden soll, sind vorher die Voraussetzungen zu schaffen, die die Verantwortlichen kennen.
Warum ist denn nicht wenigstens das Baden im Schachtsee möglich?
Auch hier: Die Verantwortung liegt bei der Gemeinde Wolmirsleben sowie dem Betreiber des Campingplatzes. Wir haben uns immer für eine Lösung im Sinne eines Badebetriebs ausgesprochen, eine ernsthafte Initiative dazu gab es aber nicht. Vielmehr wurden wir stets nur mit öffentlichen Vorwürfen konfrontiert, wonach wir auch das Baden untersagt hätten. Richtig ist: Der Badebereich gehört formell zum Campingplatz. Wir haben daher vorgeschlagen, dass der Badebtrieb dann stattfinden kann, wenn der Bereich klar vom Campingplatz abgetrennt wird – zum Beispiel mit Hilfe eines Zauns.