Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6. Unterhaltsvorschuss

Herr Patrick Capser

26.02.2025
22/212/0591/23

18.08.2025

01.09.2025

► Öffentliche Zustellung

22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6. Unterhaltsvorschuss

Herr Patrick Capser

26.02.2025
22/212/0291/24

18.08.2025

01.09.2025

► Öffentliche Zustellung

22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6. Unterhaltsvorschuss

Herr Patrick Capser

18.08.2025
22/209/0610/24

18.08.2025

01.09.2025

► Öffentliche Zustellung

22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6. Unterhaltsvorschuss

Herr Patrick Capser

18.08.2025
22/212/0292/24

18.08.2025

01.09.2025

► Öffentliche Zustellung

22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6. Unterhaltsvorschuss

Herr Zia Mohammad Ahmadi

06.08.2025
22/203/0331/25

21.08.2025

04.09.2025

► Öffentliche Zustellung

FD 30 Asylbewerberleistungen

Herr Ömer ÖZÜBERK

27.08.2025
33.60.20.24-22874

27.08.2025

10.09.2025

► Öffentliche Zustellung

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