Der FD 31 - Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz informiert
Im Salzlandkreis gilt weiterhin keine Aufstallungsverpflichtung!
Dem Unbenommen ist die Aufstallung von Geflügel jedem Tierhalter dringend angeraten. Schaffen Sie die Voraussetzungen, dass das Geflügel in den Ställen verbleiben kann und damit die Gefahr des Eintrags von Feldvirus durch die hohe Zahl ausscheidenden Wildvögel reduziert wird! Denken Sie auch an die Nutzung von Galoschen vor Betreten der Ställe!
Ab dem 10.11.2025 werden alle vorab genehmigten Ausstellungen von Geflügel widerrufen! Damit sind Ausstellungen von Hühner- und Wassergeflügel im Salzlandkreis untersagt. Für reine Taubenschauen weicht der Salzlandkreis von dieser Regelung ab. Hier prüft der Landkreis die Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall.
Der Handel mit Geflügel durch fahrende Händler ist vorerst untersagt.
Begründung: Die Eintragswahrscheinlichkeit des Influenzavirus ist gegenwärtig hoch, wie unter anderem die Befunde bei verendeten Wildvögeln (vor allem Kraniche) zeigen. Wildgänse und Wildenten sind derzeit im Zugverhalten. Auch wenn bisher keine Ausbrüche bei Hausgeflügel im Salzlandkreis aufgetreten sind, ist das Virus dennoch in der Umgebung vorhanden, wie wir wissen.
Mit dem Abklingen des Zugvogelgeschehens werden wir die Lage erneut bewerten.
Die Regelungen zu Geflügelschauen sind in Sachsen-Anhalt flächendeckend angeordnet worden.
Für Fragen steht Dr. Lutter unter +49 3471 684 1440 zur Verfügung.