Geflügelpest auch bei Kranichen im Salzlandkreis

Veterinäramt informiert über bestätigten amtlichen Verdacht und appelliert zur höchsten Vorsicht an die Geflügelhalter.


Bernburg. Im Salzlandkreis wurde an einem Standort - den Wiendorfer Teichen in der Gemarkung Könnern - bei Kranichen die Geflügelpest festgestellt. Zwei der sechs dort tot aufgefundenen Kraniche wurden im Landesuntersuchungsamt für Veterinärmedizin in Stendal untersucht. In beiden Tieren ist der Erreger der Aviären Influenza erwartungsgemäß nachgewiesen worden.

Bei aktuell bundesweit zahlreichen Funden wurde der Erreger bisher immer als H5N1 identifiziert – diese Bestätigung für die untersuchten Proben des Salzlandkreises durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf Riems steht noch aus.

Das derzeitige Verenden der Kraniche ist sicher „nur“ die Spitze des Eisbergs. Der Ornithologe, der die Tiere beobachtet und den Salzlandkreis am Dienstag dieser Woche über seinen Fund bei Könnern informiert hatte, berichtete auch, dass die etwa 400 Kraniche, die dort am Großen Wiendorfer Teich übernachtet haben, weitergezogen sind. Zurückgeblieben sind die -  obwohl in gutem Ernährungszustand - schwer kranken Vögel. Mit hoher Wahrscheinlichkeit waren sie akut an dem für Wassergeflügel hochpathogenen Virus erkrankt und vor Ort gestorben.

Das Veterinäramt des Salzlandkreises hat nach Bekanntwerden der Beobachtungen vor Ort die Teiche mit Hilfe von Kräften der Deutschen Lebens-Rettungsrettungs-Gesellschaft DLRG und einer Infrarotsuchdrohne abgeflogen. Die entdeckten Kadaver wurden, soweit die Bergung möglich war, eingesammelt und der Tierkörperbeseitigung zugeführt.  

Das Veterinäramt des Salzlandkreises unter Leitung von Amtstierarzt Dr. Christian Lutter informiert: Die Landkreisverwaltung hat im Fall der Feststellung der Aviären Influenza bei Wildvögeln die Möglichkeit, von Verpflichtungen für Geflügelhalter abzusehen. Es wird aktuell keine Aufstallungspflicht erwogen. Geflügelhandel und -ausstellungen sind weiter erlaubt.

Unabhängig davon ist in dieser Situation die Gefahr des Ausbruchs der Geflügelpest bei Hausgeflügel enorm hoch. Auch das wollen die Verantwortlichen des Salzlandkreises ausdrücklich betont wissen. Es sei davon auszugehen, dass infiziertes Geflügel, egal ob Wasser- oder Hühnergeflügel, auch als krank erkannt werden wird. Tote Tiere müssen daher mindestens ab sofort durch einen Tierarzt abgeklärt oder zur Sektion übersendet werden. Gehäufte Verluste sind zudem dem Veterinäramt in Bernburg anzuzeigen.

Als wahrscheinlichste Infektionsquelle kommt - neben dem Zukauf von infiziertem Geflügel - der Kontakt auf Geflügelausstellungen in Frage. Daher sind Tiere, die Kontakt zu anderen Beständen hatten, etwa 14 Tage lang zu separieren, bevor diese in den Bestand integriert werden.

Weil Wildvögel als schwer beherrschbare Infektionsquelle gelten, muss der Kontakt zu Tierhaltungen vermieden werden, auch wenn es nur mit dem Kot der Tiere ist. Der Amtstierarzt mahnt die Halter, auch an die offenen Wasserstellen oder die Fütterung im Freien zu denken. Behördlich appelliert wird, das Geflügel daher im Stall zu lassen oder wenigstens durch vogeldichte Netze vor Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu schützen. Galoschen zum Betreten von Stallungen sind das beste Mittel, den Erreger, der vor allem im Kot lange lebensfähig bleibt, außenvor zu halten.

Das Veterinäramt kann per E-Mail an oder telefonisch unter +49 3471 684-1461 kontaktiert werden, außerhalb der regulären Sprechzeiten auch über die Integrierte Leitstelle des Salzlandkreises.

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x