Bilanz nach über einem Jahr Zusatzservice im Jugendamt

Salzlandkreis vorbereitet auf inklusive Jugendhilfe. Eine Verfahrenslotsin berät und unterstützt junge Menschen mit Behinderung oder absehbarer Einschränkung auf der Suche nach Hilfeleistung von (noch) unterschiedlicher Stelle.


Bernburg. „Wir sind inzwischen an einem Punkt, dass wir die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten weiter forcieren für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, unser breites Netzwerk pflegen.“ Das sagt die zuständige Fachdienstleiterin Josephin Warthmann nach einem reichlichen Jahr Erfahrung über die Arbeit eines Verfahrenslotsen im Jugendamt als zusätzliches Serviceangebot des Salzlandkreises. Der Gesetzgeber plant auf Grundlage des 2021 beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, die Zuständigkeit der örtlichen Jugendämter für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen zu übertragen – unabhängig davon, welche Behinderungsform sie haben.

Bis aber die Jugendämter für alle Kinder und Jugendlichen und die für sie individuellen Hilfeleistungen zuständig sein können, sind vom Gesetzgeber noch nicht alle Hürden genommen. Bisher sind die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen geteilt nach Sozialamt (im Falle der Eingliederungshilfe bei körperlicher und geistiger Behinderung) und Jugendamt (bei seelischen Behinderungen). Auch im Salzlandkreis.

Dennoch beschäftigt der inklusive Jugendhilfeansatz bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe die Kreisverwaltung schon längst. „Wir haben seit dem vergangenen Jahr mit einem Verfahrenslotsen bei uns ein weiteres, ein ergänzendes Serviceangebot“, erinnert die zuständige Fachdienstleiterin. Die jetzige Verfahrenslotsin in ihrem Fachdienst Jugend und Familie steht zur Seite als Ansprechpartnerin für junge Menschen, ihre Mütter und Väter bzw. Personensorge- und Erziehungsberechtigten, die Leistungen wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung geltend machen wollen.

„Das ist ein wichtiger Zwischenschritt hin zur inklusiven Jugendhilfeleistung“, sagt Josephin Warthmann und sieht die Kreisverwaltung beim Aufbau der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe inzwischen an den richtigen Schnittstellen zu den anderen wichtigen Bereichen, die in verschiedenster Weise beteiligt sind. „Wir haben die Weichen gestellt und arbeiten für gemeinsames Vorankommen.“ Das Ziel: Allen Kindern und Jugendlichen soll gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen wie Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit oder sozialem Status.

In diesem Prozess bietet der Salzlandkreis Orientierung und Begleitung. Die Soziallotsin berät und unterstützt Hilfesuchende ganz konkret im Antragsverfahren. Welche Begleitungs- und Unterstützungsangebote gibt es für junge Menschen mit einer drohenden oder festgestellten Behinderung? Wer ist zuständig, ist es das Jugend-, das Sozialamt oder Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit, die Unfall-, Kranken- oder Rentenversicherung? Die Verfahrenslotsin weiß Antwort und Rat.

Auch im Netzwerk gehören die Information über Leistungen der Eingliederungshilfe, über weitere Hilfs‐ und Beratungsangebote, die Vermittlung von Ansprechpartnern bis hin zur Begleitung und Unterstützung im gesamten Rehabilitationsverfahren zu ihrer Aufgabe.

An sie wenden können sich Menschen bis 27 Jahre mit Behinderung bzw. drohenden Einschränkungen, deren Eltern, Personensorge‐ und Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Personen mit entsprechender Erziehungsvollmacht und/oder gesetzliche Betreuer. Das Beratungsangebot ist kostenfrei und keine Voraussetzung, um Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten zu können. Die Tätigkeit erfolgt nur auf Wunsch der Anspruchsberechtigten. Dabei arbeitet ein Verfahrenslotse unabhängig und vertraulich. Grundlage ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

Verfahrenslotsin Victoria Becker im Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises am Standort Bernburger Straße 13 in Staßfurt ist persönlich, telefonisch unter +49 3471 684-1817 oder per Mail an zu erreichen. Sie bietet nach Vereinbarung auch Termine an anderen Standorten der Kreisverwaltung, bei kooperierenden Einrichtungen und Hausbesuche.

 

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