Betreuungsbehörde des Salzlandkreises stärkt Arbeit und Austausch mit gesetzlichen Betreuern – für ehrenamtliche Hilfe, wo Hilfe gebraucht wird

Großer Bedarf im Arbeitskreis deutlich


Bernburg. Mit zwei Veranstaltungen am selben Tag erreichte die Betreuungsbehörde  des Salzlandkreises fast 80 Teilnehmer. Das Team hatte vormittags in Bernburg und am Nachmittag in Aschersleben Interessierte, ehrenamtliche, Vereins- und Berufsbetreuer eingeladen zum Arbeitskreistreffen. Es war die zweite Veranstaltung in diesem Jahr, organisiert von der Betreuungsbehörde, bei der fachliches Wissen vermittelt sowie der Austausch mit und unter künftigen oder bereits gerichtlich bestellten Betreuern gestärkt wird.  

In dem Septembertreffen stand das Thema „Verträge über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen – Haben Sie Ihre Rechte und Pflichten im Blick?“ auf der Tagesordnung. Bei einem Vortrag erhielten die Teilnehmer Infos und wichtige Hinweise von einer versierten Volljuristin der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, die die Betreuungsbehörde für das jüngste Netzwerktreffen gewinnen konnte. Es ging um die derzeitige Rechtslage bei Heimverträgen, Pflegeheimkosten und deren Kürzungen, die Art sowie Inhalt und Umfang von Pflege- und Betreuungsleistungen, Hilfsmittel in Pflegeheimen, Aufstellungen von Einzelleistungen sowie Kündigungen bzw. Sonderkündigungen.

Das Thema kam sehr gut an und führte schon während des Vortrags und auch danach zu regem Austausch. Teilnehmer schilderten eigene Probleme und konnten mit den anderen Anwesenden Lösungen dafür erörtern. Für nahezu alle betreuungsrelevanten Fragen standen die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde zur Verfügung, teilweise auch bei ausführlicheren Einzelgesprächen im Anschluss. 

Die Betreuungsbehörde des Salzlandkreises unterbreitet zweimal im Jahr, gleichzeitig an verschiedenen Orten ein solches offenes Angebot für alle aktiven Betreuer zum Austausch, zur  Vernetzung und zur Fortbildung. Immer wieder zeigt sich, wie groß der Bedarf ist und die Notwendigkeit, dass Berufs- und Vereinsbetreuer, aber auch Familienangehörige, Nachbarn und andere ehrenamtlich die verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, wenn volljährige Menschen aufgrund einer Krise, Krankheit oder Behinderung in vielen Lebensbereichen allein nicht (mehr) handlungsfähig sind. Das kann bei Bankgeschäften zutreffen und anderen Angelegenheiten, beispielsweise bei Krankenkasse, Sozialamt, Rente oder Heimaufnahme. Immer sind Fachwissen, Vertrauenswürdigkeit und Empathie erforderlich.

Zwei große Betreuungsvereine arbeiten im Kreis und bemühen sich unter anderem um die Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Ebenso stehen die Mitarbeiter der hiesigen Betreuungsbehörde jederzeit beratend und unterstützend zur Seite, wenn jemand ehrenamtlich gesetzlicher Betreuer werden will. Die Betreuungsbehörde schlägt die Betreuungsverhältnisse den Betreuungsgerichten vor, damit von dort die sogenannte Bestellung erfolgen kann.

„Das ist sicher eine sehr herausfordernde, aber auch sehr sinnstiftende Aufgabe.“ Beim Salzlandkreis leitet Richard Stump das Team der Betreuungsbehörde: „Wir freuen uns über jeden Erfolg, den wir mit unserer gemeinsamen Arbeit im Sinne der hilfebedürftigen Mitmenschen verbuchen. Und manchmal erreichen wir auch junge Leute für das Ehrenamt, wie aktuell einen Mittzwanziger, der große Erfüllung gefunden hat in seinem Engagement für andere.“    

Wer ebenso Interesse an der Führung von ehrenamtlichen Betreuungen hat, kann sehr gern Kontakt aufnehmen zum Team der Betreuungsbehörde und sich unverbindlich beraten lassen (Tel. +49 3471 684-1539). Auch zu den Themenfeldern der Vorsorgevollacht sowie Betreuungsverfügung stehen die regelmäßig geschulten und fachlich versierten Mitarbeiter persönlich und kostenfrei beratend zur Verfügung.

 

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