Das aufgrund von eklatanten Brandschutzmängeln sowie Verstößen gegen Planungs-, Bau- und Naturschutzrecht behördlich notwendige Vorgehen des Salzlandkreises zum Schutz von Menschenleben und Eigentum auf dem Campingplatz am Schachtsee Wolmirsleben ist wiederholt vollumfänglich vom zuständigen Verwaltungsgericht Magdeburg als zulässig und notwendig eingeschätzt worden. Auch die zuletzt erfolgte Stromabschaltung zur Durchsetzung der Nutzungsuntersagung des Geländes war angesichts der aktuellen Situation vor Ort nicht zu beanstanden.
Um das Verständnis in der Öffentlichkeit zu erhöhen, hat sich der Salzlandkreis entschlossen, zusammenfassend die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Magdeburg zu veröffentlichen. Diese finden Sie fortlaufend unter >>> Salzlandkreis | 09 - StS Sonderbeauftragter