Neue Schulgesetzänderung in Kraft getreten

Änderung bei Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirks bzw. Schuleinzugsbereichs


Am 15. Juli 2025 ist eine Schulgesetzänderung in Kraft getreten. Anträge zum Besuch einer Schule außerhalb der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche werden nicht mehr vom Landesschulamt bearbeitet. Die Verantwortlichkeit ist auf die Verwaltungen der Gemeinden (Grundschulen) sowie der Landkreise und kreisfreien Städte (weiterführende Schulen) übergegangen.

Für Grundschulen: Neue Anträge stellen Sie bitte wie bisher bei der Grundschule, in deren Schulbezirk Ihr Kind seinen festen Wohnsitz hat. Ihr Antrag wird von der Grundschule an die Gemeinde weitergeben, dort bearbeitet und entschieden.

Für weiterführende SchulenNeue Anträge stellen Sie bitte direkt bei der Verwaltung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem bzw. der Ihr Kind seinen festen Wohnsitz hat.

   Für den Salzlandkreis ist Frau Päßler im Fachdienst 23 Ihre Ansprechpartnerin, erreichbar unter der E-Mail .

Hier finden Sie den entsprechenden Antrag:

pdfAntrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirks bzw. Schuleinzugsbereichs

 

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