Der Behindertenbeauftragte des Salzlandkreises informiert
Bernburg/SLK. Ab 28. Juni 2025 müssen alle Webseiten, Online-Shops und andere digitale Angebote barrierefrei sein – ein bedeutender Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft und digitaler Barrierefreiheit.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2021 erlassen und tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Es dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen.
Das neue BFSG enthält vor allem Informationen zu Barrierefreiheitsanforderungen für alle Webseiten, Online-Shops und andere digitale Angebote, die barrierefrei sein müssen. Ziel ist, Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.
Viele Informationen und Dienstleistungen sind nur noch online zugänglich oder es erfordert viel Mühe, sie in anderer Form zu erhalten. Menschen mit Behinderung sind von der Teilhabe ausgeschlossen, wenn sie Informations- und Kommunikationsangebote nicht nutzen können.
Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Salzlandkreises bietet Interessenten die Zusammenarbeit an und vermittelt Tipps bei der Erstellung der barrierefreien Webseite. Bei Rückfragen steht er telefonisch unter 0173 8910964 oder per E-Mail an torsten.sielmon@t-online.de zur Verfügung.
Nähere Informationen auch unter ► www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de.