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Duldung rechtswidriger Nutzung ausgeschlossen

Bernburg/Wolmirsleben. Der Salzlandkreis schützt Leib und Leben auf dem Gelände des ehemaligen Campingplatzes am Schachtsee Wolmirsleben! Dafür sind am Mittwoch der Grundstückseigentümer sowie weitere Personen mit Hilfe der Polizei des Platzes verwiesen worden, für den seit geraumer Zeit aufgrund von eklatanten Verstößen gegen Bestimmungen des Baurechts, des Brandschutzes und des Umweltschutzes eine behördliche und gerichtlich bestätigte Nutzungsuntersagung besteht. Neben des Platzverweises wurde das Gelände am Schachtsee u.a. mit Hilfe schwerer Betonklötze versperrt.

Es ist das zweite Mal, dass der Salzlandkreis als zuständige Bauordnungsbehörde unmittelbaren Zwang anwenden musste. Der Einsatz stellt eines der weitreichendsten Mittel dar, die der Rechtsstaat in einer solchen Konstellation vorsieht. Allerdings stellt die Kreisverwaltung klar, dass der Flächeneigentümer die bestehende Nutzungsuntersagung immer wieder ignorierte, denn bei Vor-Ort-Kontrollen wurde mehrmals festgestellt, dass sich Personen auf dem Gelände aufhielten. Insofern waren die Voraussetzungen für die nun erfolgte Zwangsmaßnahme notwendig und angemessen. Die Kreisverwaltung stellt dabei fest: Gerichtsbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg sowie anschließende Gespräche mit entsprechenden Hinweisen waren nicht mehr ausreichend, um Recht und Gesetz umzusetzen.

Der Salzlandkreis verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Flächeneigentümer seit mehreren Jahren um die eklatanten Mängel auf dem ehemaligen Campingplatz weiß. Ebenso weiß der Flächeneigentümer, welche Schritte notwendig sind, um das Gelände legal wieder in Betrieb nehmen zu können. Dazu zählt zunächst ein B-Plan, den die Gemeinde Wolmirsleben aufstellen muss. Auf dieser Grundlage kann der Salzlandkreis dann als Bauordnungsbehörde dann auf entsprechende Anträge notwendige Genehmigungen für bauliche Anlagen erteilen. Diese notwendige Vorgehensweise wurde in etlichen Beratungen immer wieder seitens der Kreisverwaltung erläutert.

Dagegen ist allein ein vom Gemeinderat beschlossener Aufstellungsbeschluss keine ausreichende Grundlage für eine vom Flächeneigentümer zuletzt geforderte Duldung der Nutzung des Geländes. Vielmehr handelt es sich dabei lediglich um einen politische Willensbekundung ohne tatsächliche rechtliche Wirkung. Eine Duldung wäre aus Sicht des Salzlandkreises vor der ausgesprochenen und gerichtlich bestätigten Nutzungsuntersagung dann möglich gewesen, wenn es tatsächlich wahrnehmbare Bemühungen um eine nachträgliche Legalisierung des ehemaligen Campingplatzes gegeben hätte. 

Weiterhin stellt der Salzlandkreis zum wiederholten Mal klar, dass es zu keinen Zeitpunkt Badeverbot gab. Vielmehr hat die Bauordnungsbehörde auch in der Beratung Ende Juni in Aschersleben darauf hingewiesen, dass der Badebereich eindeutig vom ehemaligen Campingplatz durch eine bauliche Anlage zu trennen ist. Ein Absperrband genügt nicht, zumal das Gelände hinter dem Absperrband ganz offenbar genutzt worden war.

Aus Sicht des Salzlandkreises wäre die aktuelle Situation absolut vermeidbar gewesen. Die Schuld weiterhin allein bei uns zu suchen, ohne die eigene Verantwortung anzuerkennen, verfängt nicht. Vertreter der Kreisverwaltung haben immer - bei Beratungen im Gemeinderat, auf Arbeitsebene und sogar im Rahmen eines Termins beim Landrat - signalisiert, bei der Entwicklung des Geländes nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen. Verantwortlich bleiben aber Grundstückseigentümer und Gemeinde. Zur Unterstützung gehört gleichwohl nicht, geltendes Recht zu ignorieren. Das kann und darf niemand in einem Rechtsstaat erwarten!

Zuletzt ruft der Salzlandkreis den Flächeneigentümer zur Mäßigung und Rückkehr auf die Sachebene auf. Die Ankündigung eines Sommerfestes auf dem gesperrten Gelände durch den Betreiber ist mit Blick auf die aktuellen Bedingungen vor Ort ein erneuter Aufruf zum Rechtsbruch. 

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