Schachtsee Wolmirsleben

15.07.2026 - Duldung rechtswidriger Nutzung ausgeschlossen
Salzlandkreis stellt wiederholt unerlaubte Nutzung des ehemaligen Campingplatzes am Schachtsee Wolmirsleben fest. Deswegen mussten Bauordnungsbehörde und Polizei Platz erneut räumen. Kreisverwaltung ruft Flächeneigentümer zur Mäßigung auf.
Bernburg/Wolmirsleben. Der Salzlandkreis schützt Leib und Leben auf dem Gelände des ehemaligen Campingplatzes am Schachtsee Wolmirsleben! Dafür sind am Mittwoch der Grundstückseigentümer sowie weitere Personen mit Hilfe der Polizei des Platzes verwiesen worden, für den seit geraumer Zeit aufgrund von eklatanten Verstößen gegen Bestimmungen des Baurechts, des Brandschutzes und des Umweltschutzes eine behördliche und gerichtlich bestätigte Nutzungsuntersagung besteht. Neben des Platzverweises wurde das Gelände am Schachtsee u.a. mit Hilfe schwerer Betonklötze versperrt.
Es ist das zweite Mal, dass der Salzlandkreis als zuständige Bauordnungsbehörde unmittelbaren Zwang anwenden musste. Der Einsatz stellt eines der weitreichendsten Mittel dar, die der Rechtsstaat in einer solchen Konstellation vorsieht. Allerdings stellt die Kreisverwaltung klar, dass der Flächeneigentümer die bestehende Nutzungsuntersagung immer wieder ignorierte, denn bei Vor-Ort-Kontrollen wurde mehrmals festgestellt, dass sich Personen auf dem Gelände aufhielten. Insofern waren die Voraussetzungen für die nun erfolgte Zwangsmaßnahme notwendig und angemessen. Die Kreisverwaltung stellt dabei fest: Gerichtsbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg sowie anschließende Gespräche mit entsprechenden Hinweisen waren nicht mehr ausreichend, um Recht und Gesetz umzusetzen.
Der Salzlandkreis verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Flächeneigentümer seit mehreren Jahren um die eklatanten Mängel auf dem ehemaligen Campingplatz weiß. Ebenso weiß der Flächeneigentümer, welche Schritte notwendig sind, um das Gelände legal wieder in Betrieb nehmen zu können. Dazu zählt zunächst ein B-Plan, den die Gemeinde Wolmirsleben aufstellen muss. Auf dieser Grundlage kann der Salzlandkreis dann als Bauordnungsbehörde dann auf entsprechende Anträge notwendige Genehmigungen für bauliche Anlagen erteilen. Diese notwendige Vorgehensweise wurde in etlichen Beratungen immer wieder seitens der Kreisverwaltung erläutert.
Dagegen ist allein ein vom Gemeinderat beschlossener Aufstellungsbeschluss keine ausreichende Grundlage für eine vom Flächeneigentümer zuletzt geforderte Duldung der Nutzung des Geländes. Vielmehr handelt es sich dabei lediglich um einen politische Willensbekundung ohne tatsächliche rechtliche Wirkung. Eine Duldung wäre aus Sicht des Salzlandkreises vor der ausgesprochenen und gerichtlich bestätigten Nutzungsuntersagung dann möglich gewesen, wenn es tatsächlich wahrnehmbare Bemühungen um eine nachträgliche Legalisierung des ehemaligen Campingplatzes gegeben hätte.
Weiterhin stellt der Salzlandkreis zum wiederholten Mal klar, dass es zu keinen Zeitpunkt Badeverbot gab. Vielmehr hat die Bauordnungsbehörde auch in der Beratung Ende Juni in Aschersleben darauf hingewiesen, dass der Badebereich eindeutig vom ehemaligen Campingplatz durch eine bauliche Anlage zu trennen ist. Ein Absperrband genügt nicht, zumal das Gelände hinter dem Absperrband ganz offenbar genutzt worden war.
Aus Sicht des Salzlandkreises wäre die aktuelle Situation absolut vermeidbar gewesen. Die Schuld weiterhin allein bei uns zu suchen, ohne die eigene Verantwortung anzuerkennen, verfängt nicht. Vertreter der Kreisverwaltung haben immer - bei Beratungen im Gemeinderat, auf Arbeitsebene und sogar im Rahmen eines Termins beim Landrat - signalisiert, bei der Entwicklung des Geländes nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen. Verantwortlich bleiben aber Grundstückseigentümer und Gemeinde. Zur Unterstützung gehört gleichwohl nicht, geltendes Recht zu ignorieren. Das kann und darf niemand in einem Rechtsstaat erwarten!
Zuletzt ruft der Salzlandkreis den Flächeneigentümer zur Mäßigung und Rückkehr auf die Sachebene auf. Die Ankündigung eines Sommerfestes auf dem gesperrten Gelände durch den Betreiber ist mit Blick auf die aktuellen Bedingungen vor Ort ein erneuter Aufruf zum Rechtsbruch.
26.06.2026 - Voraussetzung nicht geschaffen - Grundstück am Schachtsee Wolmirsleben werden unerlaubt genutzt
Salzlandkreis stellt nach Kontrollen am Schachtsee Wolmirsleben unerlaubte Nutzung des Geländes fest. Deshalb war gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Egelner Mulde ein weiteres klärendes Gespräch mit dem Grundstückseigentümer notwendig.
Bernburg/Egeln. Die Verantwortlichen des Salzlandkreises und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde stehen weiterhin zu der vom Grundstückseigentümer beabsichtigten Entwicklung des Bereichs am Schachtsees in Wolmirsleben. Das haben Verwaltungsdirektor Thomas Michling und Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr am Donnerstag in einem weiteren Gespräch mit dem Eigentümer der Flächen am Schachtsee in Wolmirsleben noch einmal bekräftigt.
„Wir haben dem Eigentümer immer Lösungen aufgezeigt, die eine künftige rechtmäßige Nutzung des Bereichs ermöglicht“, erklärt Thomas Michling. „Wir stehen weiterhin hinter allen ersthaften Initiativen. Die tatsächliche Verantwortung liegt aber weiterhin beim Grundstückseigentümer sowie der Gemeinde Wolmirsleben und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde. Erst, wenn die planungsrechtlichen Grundlagen stimmen, können wir in unserer Zuständigkeit unterstützen.“
Michael Stöhr ergänzt: „Der Gemeinderat von Wolmirsleben hat mittlerweile den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Das war ein erster Schritt. Sobald uns alle notwendigen Unterlagen des vom Flächeneigentümer beauftragten Planungsbüros vorliegen, kann das B-Planverfahren weiter vorangebracht werden.“
Anberaumt war das Treffen am Donnerstag von Salzlandkreis und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde mit dem Grundstückseigentümer allerdings, weil das von der Nutzungsuntersagung betroffene Gelände am Schachtsee wiederholt unerlaubt genutzt worden ist, insbesondere in den vergangenen Wochen. Das ergaben Vor-Ort-Kontrollen, die nach einem Bericht der „Volksstimme“ notwendig waren. Dabei ging es um die Ankündigung zum Badebetrieb und der Verpflegung vor Ort.
Der Salzlandkreis musste im Rahmen der Gefahrenabwehr 2024 eine Nutzungsuntersagung für den Campingplatz am Schachtsee Wolmirsleben erlassen. Campingwagen ohne ausreichenden Sicherheitsabstand, illegale Anbauten und eine fehlende Löschwasserversorgung waren die Gründe dafür, dass der gesetzlich vorgeschriebene Brandschutz nicht gewährleistet war. Die amtliche Entscheidung wurde auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Auch natur- und wasserschutzrechtliche Verstöße wurden damals von den zuständigen Behörden dokumentiert.
Im aktuellen Gespräch fragte Verwaltungsdirektor Thomas Michling, warum die Voraussetzungen zur Nutzung des Geländes inklusive des Strandbereichs trotz aller früheren Hinweise der Kreisverwaltung nicht erfüllt worden sind. Ein Badebetrieb ist demnach zwar grundsätzlich möglich, der Bereich muss aber baulich strikt vom Campingplatz getrennt sein. Ein einfaches Absperrband genüge nicht.
Eine vom Grundstückseigentümer im Treffen geforderte Duldung des Betriebs auf dem Campingplatz sei aufgrund der ausgesprochenen Nutzungsuntersagung weder rechtlich möglich, noch mit Blick auf die konkrete Situation vor Ort angemessen.
Aufgrund des in Teilen unsachlichen Gesprächsverlaufs am Donnerstag in der Kreisverwaltung stellt Thomas Michling fest: „Die Fakten liegen seit Jahren auf dem Tisch. Es braucht zwingend einen Bebauungsplan. Erst dann können wir in unserer Zuständigkeit als Behörde unterstützen. Solange der Flächeneigentümer aber geltendes Recht ganz einfach zu ignorieren scheint, solange müssen wir als zuständige Bauordnungsbehörde einschreiten – schon allein, um die Personen vor Ort zu schützen.“
Unverständnis zeigte anschließend auch Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr. „Wir hatten doch einen gemeinsamen Weg beim Landrat vor einigen Wochen vereinbart, um das Ziel zu erreichen. Dass der Grundstückseigentümer Tatsachen mit dem Badebetrieb schafft und eine Duldung erwartet, bringt uns alle in der Sache nicht weiter.“
21.04.2026 - Salzlandkreis signalisiert erneut Kooperationsbereitschaft zur Entwicklung des Schachtsee Wolmirsleben.
Landrat Markus Bauer verweist auf frühere Aussagen: Verantwortlich sind Grundstückseigentümer und Gemeinde Wolmirsleben. Kreisverwaltung unterstützt als Genehmigungsbehörde
Bernburg. Ein Gespräch zu einer möglichen Entwicklung des Gebiets am Schachtsee in Wolmirsleben fand am Dienstag zwischen dem Eigentümer der Flächen, einem Ingenieurbüro sowie Landrat Markus Bauer und Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr statt. Der Landrat kam damit einer Gesprächsbitte des Ingenieurbüros nach, das offenbar vom Eigentümer mit der Entwicklung der Flächen beauftragt worden ist. Der Landrat betonte eingangs, man dürfe die Vergangenheit zwar nicht außer Acht lassen. Wichtig sei aber, im Interesse der regionalen Entwicklung nach vorn zu schauen. „Dafür benötigen alle aber konkrete Zielvorstellungen.“
Nach dem Treffen sagte Markus Bauer, was der Salzlandkreis in der Sache seit mehreren Jahren gegenüber des Grundstückseigentümers erklärt, im Gemeinderat Wolmirsleben und immer wieder auch öffentlich sagt: „Der Ball liegt nicht beim Salzlandkreis, sondern beim Eigentümer der Flächen am Schachtsee sowie der Gemeinde Wolmirsleben und bei der Verbandsgemeinde Egelner Mulde. Dort müssen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zunächst die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Erst wenn die Sache genehmigungsreif ist, dann kommen wir als Genehmigungsbehörde ins Spiel.“
Der Landrat erklärte weiter, es handele sich um ein normales Verwaltungsverfahren, das von unseren zuständigen Fachämtern begleitet werde, sobald dazu entsprechende Unterlagen bzw. Anträge vorlägen. Dazu sei kein politischer Wille des Salzlandkreises notwendig. Vielmehr sei es selbstverständlich, dass die Kreisverwaltung kooperativ alle konkreten Initiativen im Rahmen der Gesetze unterstütze, die an sie herangetragen werde. „Es ist übliche Praxis, dass wir im Rahmen des rechtlich Möglichen unterstützen.“ Man habe allen Beteiligten in der Sache auch in der Vergangenheit bereits stets die Hand gereicht und werde dies auch weiterhin tun.
Landrat Markus Bauer verwies im Gespräch noch einmal auf die Zuständigkeiten und erläuterte die einzelnen Schritte zur Aufstellung eines notwendigen Bebauungsplanes. Demnach sind zunächst der Flächeneigentümer sowie die Gemeinde Wolmirsleben bzw. die Verbandsgemeinde Egelner Mulde in der Pflicht. Zu den einzelnen Schritten in diesem Zusammenhang führte Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr aus.
Details wie einzelne Maßnahmen vor Ort oder Kosten waren kein Thema im Gespräch mit dem Landrat. Dazu müssen sich der Flächeneigentümer und die Gemeinde Wolmirsleben bzw. die Verbandsgemeinde Egelner Mulde separat verständigen. Nicht thematisiert worden ist im Gespräch ein möglicher Badebetrieb am Schachtsee im kommenden Sommer. Dazu sind die einzelnen Zuständigkeiten und Möglichkeiten ebenfalls öffentlich bekannt.
20.02.2026 - Grundstückseigentümer in der Pflicht
Salzlandkreis unterstützt weiterhin ernsthafte Initiativen für Schachtsee Wolmirsleben – allerdings sind diese derzeit nicht erkennbar.
Bernburg/Wolmirsleben. Trotz der Nutzungsuntersagung für den Campingplatz am Schachtsee Wolmirsleben ist das Baden am Schachtsee weiterhin grundsätzlich möglich. Darauf haben Landrat Markus Bauer und Verwaltungsdirektor Thomas Michling in einem Gespräch mit Wolmirslebens Bürgermeister Knut Kluczka und Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr in einem persönlichen Gespräch am Donnerstag, 19. Februar, noch einmal hingewiesen.
Sie kamen mit dem Treffen umgehend einer schriftlichen Bitte von Wolmirslebens Bürgermeister vom 13. Februar nach, der erstmals vor zwei Monaten öffentlich im Gemeinderat Wolmirsleben angekündigte, das Gespräch mit dem Landrat zur Stromabschaltung auf dem Gelände am Schachtsee suchen zu wollen – und das, obwohl die Fakten seit mittlerweile einigen Jahren allen Beteiligten umfassend bekannt sind.
Landrat Markus Bauer stellte im Gespräch noch einmal unmissverständlich klar, dass der Salzlandkreis weiterhin alle ernsthaften Initiativen unterstützt, die der Entwicklung des Bereichs am Schachtsee Wolmirsleben tatsächlich dienen. „Wir sind im Rahmen des rechtlich Möglichen für alles offen. Wir haben allen jederzeit die Hand gereicht und werden es auch weiterhin tun.“ Allerdings sei es nicht die Kreisverwaltung, die den ersten Schritt gehen müsse, sondern der private Eigentümer des Geländes sowie die Gemeinde Wolmirsleben. Denn: Die Verpflichtung zum Handeln ergibt sich aus den Grundstücksverhältnissen sowie aus dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Auffassung bestätigte Verbandsgemeinde-Bürgermeister Michael Stöhr. „Wir reden seit Jahren immer wieder über die gleichen Dinge.“
Im Zusammenhang mit der Badesaison bedeutet das konkret: Es gab und es gibt auf Grund der Nutzungsuntersagung für den Campingplatz kein behördliches Badeverbot! Voraussetzung für einen ordentlichen Badebetrieb ist angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Situation vor Ort, dass der Badebereich am Schachtsee deutlich vom Campingplatz abgegrenzt wird. Nur wenn es dazu ernsthafte Absichten gibt und zum Beispiel der vorhandene Zaun versetzt wird, kann der Salzlandkreis auf Grundlage eines entsprechenden Antrags prüfen, inwiefern zum Betrieb der Toilettenanlage in diesem Teilbereich der Strom wieder fließen kann. „Auf diese Möglichkeit haben wir bereits in den vergangenen Jahren alle Beteiligten immer wieder hingewiesen; nicht zuletzt auch in den Gemeinderatssitzungen“, erläutert Thomas Michling. Er betont: „Diese grundlegende Entscheidung zum Baden im Schachtsee kann nur der Grundstückseigentümer treffen!“
Mit dieser erneuten Klarstellung weißt die Kreisverwaltung auch den aufgrund von verschiedenen öffentlich getroffenen Aussagen des Bürgermeisters von Wolmirsleben entstandenen Eindruck zurück, der Landrat könne an der Situation im eigenen Ermessen etwas ändern. Das ist falsch: Alle vom Salzlandkreis als zuständige Ordnungsbehörde getroffenen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Campingplatz am Schachtsee seit 2022 sind auf Grundlage der Vorgaben aus dem Bau- und Brandschutzrecht sowie dem Natur- und Gewässerrecht notwendig gewesen.
Alle behördlichen Maßnahmen wurden darüber hinaus auf Antrag des Grundstückseigentümers als angemessen, notwendig und damit rechtskonform bestätigt. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Magdeburg und des Oberverwaltungsgerichts sind unter Schachtsee Wolmirsleben | Salzlandkreis veröffentlicht.
Der Salzlandkreis hatte bis zuletzt allen Beteiligten sowie den Campern in unzähligen Gesprächen erläutert, welche Voraussetzungen zu schaffen sind, um eine Nutzungsuntersagung für den Campingplatz zu verhindern. Weil es über Jahre in wesentlichen Punkten jedoch keinen Fortschritt gab, musste die Kreisverwaltung handeln. Dazu wurde die Behörde vom Verwaltungsgericht Magdeburg explizit aufgefordert. Eine Nutzungsuntersagung war demnach notwendig, um Leib und Leben zu schützen.
Die Nutzungsuntersagung kann erst zurückgenommen bzw. gegebenenfalls Genehmigungen für den Campingplatzbetrieb erteilt werden, wenn die planungs-, brandschutz- sowie umwelt- und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen vor Ort geschaffen bzw. wiederhergestellt worden sind. Ernsthafte Initiativen dazu sind bislang jedoch nicht absehbar, wie Wolmirslebens Bürgermeister Knut Kluczka im Gespräch mit dem Landrat selbst einräumte.
25.09.2025 - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt
04.07.2025 - Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg
Antwortschreiben des Landrats auf die WsGS-Anfrage im Kreistag
Häufig gestellte Fragen
Die Ausgangslage: Warum darf niemand den Campingplatz am Schachtsee in Wolmirsleben betreten?
Wohnwagen auf 21 Parzellen des Campingplatzes waren massiv erweitert worden. Die für den Brandschutz vorgegebenen Sicherheitsabstände konnten nicht eingehalten werden. Es gibt keine Zufahrt für die Feuerwehr und keine Löschwasserversorgung für den Ernstfall. So kann sich ein Feuer extrem schnell ausbreiten, wie das Beispiel am Barleber See bei Magdeburg im Jahr 2024 zeigte. Das Feuer habe sich durch die enge Bebauung schnell ausgebreitet, berichtete die Feuerwehr damals dem MDR. Hinzu kommt, dass am Ufer des Sees 16 Mobilheime und auf dem Campingplatz weitere 19 Mobilheime gebaut worden sind – ohne entsprechende Baugenehmigung. Dafür wurden am Ufer massive Veränderungen vorgenommen, die nicht im Einklang mit naturschutz- und wasserrechtlichen Vorgaben stehen. All diese Veränderungen haben dazu geführt, dass der Salzlandkreis als zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr handeln musste. In den Mobilheimen wohnten einige Personen nach den Meldebescheinigungen zeitweise sogar dauerhaft. Das ist auf Campingplätzen jedoch unzulässig.
Warum ist der Salzlandkreis erst in den zurückliegenden Jahren tätig geworden?
Der Campingplatz am Schachtsee Wolmirsleben besteht zwar bereits seit Jahrzehnten. Bis 2022 gab es für den Salzlandkreis jedoch kein Anlass, den Bereich zu überprüfen. Die Verbandsgemeinde Egelner Mulde bat damals um Unterstützung, weil der Campingplatz von sogenannten Irish Travelern auf Einladung des Campingplatzbetreibers genutzt wurde und es massiven Ärger in der Bevölkerung gab. Seitdem und bis zur im Jahr 2024 vollzogenen Nutzungsuntersagung mangels Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Campingplatzes hatte der Salzlandkreis allen Beteiligten stets Lösungen aufgezeigt. Wären alle diesen Vorschlägen ernsthaft gefolgt, hätte die über immerhin zwei Jahre angedrohte Nutzungsuntersagung womöglich nicht in die Tat umgesetzt werden müssen.
Was ist mit Bestandsschutz?
Ein Bestandschutz kam nicht in Frage, weil die Veränderungen auf dem Campingplatz bis 2022 so massiv waren.
Was wäre denn notwendig gewesen, um die aktuelle Situation zu vermeiden?
Vorgaben des Brandschutzes sind zwingend einzuhalten, schon allein zum Schutz von Hab und Gut. Zwar haben etliche Camper im Rahmen der Beratungen Einsicht gezeigt, gleichwohl sind die wesentlichen Voraussetzungen nicht geschaffen worden: eine ungehinderte Zufahrt für die Feuerwehr zum Gelände, Aufstellflächen für die Feuerwehr sowie eine Löschwasserversorgung. Die Gemeinde Wolmirsleben hätte darüber hinaus die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen müssen, um den Bereich als Campingplatz ordnungsgemäß auszuweisen. Das war nach den Recherchen der Bauaufsichtsbehörde trotz des jahrzehntelangen Bestehens nie erfolgt. Für den Bebauungsplan wiederum müssen auf dem Platz ordnungsgemäße Zustände hergestellt werden. Dazu ist dem Grunde nach der Betreiber des Campingplatzes verantwortlich.
Warum kann kein Löschwasser aus dem See entnommen werden?
Um Löschwasser aus dem See zu entnehmen, müsste eine Löschwasserentnahmestelle am See errichtet werden. Dies ist zeit- und finanziell aufwändig. Als vorübergehende Lösung hätte auch genügt, wenn die Feuerwehr nah genug an den See heranfahren könnte. Eine Testbefahrung mit der Feuerwehr hat jedoch ergeben, dass ein ausreichendes Heranfahren an den See aufgrund des unbefestigten Geländes nicht möglich ist.
Viele fordern einen runden Tisch, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Geht das nicht?
Um es klar zu sagen: Das sind Nebelkerzen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung haben in den zurückliegenden Jahren etliche Gespräche mit allen Beteiligten geführt, also den Campern, den Campingplatzbetreiber sowie die Gemeinde Wolmirsleben. Sie erläutern sogar im Gemeinderat, welche Ausgangslage es gibt und welche Maßnahmen notwendig sind. Sie haben immer wieder Lösungen aufgezeigt und Ermessen walten lassen – im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer. Aber: Es geht hier nicht um eine politische Entscheidung, Grundlage für die Vorgaben sind Bau-, Brandschutz, Natur- und Gewässerrecht. Der Salzlandkreis wirkt hier im übertragenen Wirkungskreis. Dabei ist keine politische Abwägung vorgesehen! Hinzu kommt: Konstruktiv war der Campingplatzbetreiber nie. Vielmehr erschwerte er den notwendigen Prozess zu Veränderungen, stellt sich in öffentlich einsehbaren Videos als Opfer der Behörde dar. Was er aber nicht macht: Er erkennt seine Verantwortung als Betreiber an.
Ist das denn alles wirklich notwendig?
Ja, das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg mittlerweile in mehreren Beschlüssen festgestellt. Dabei wurde sogar klar die Forderung an die Bauaufsichtsbehörde gestellt, aufgrund der hohen Gefahr keine Kompromisse einzugehen, um Leib und Leben zu schützen! Die Beschlüsse wurden in großen Teilen auf Antrag des Campingplatzbetreibers auch vom Oberverwaltungsgericht in Naumburg überprüft. Sich gegen einen Verwaltungsakt wie diesen juristisch zu wehren, dazu hat in Deutschland jeder das Recht. Wir sind im konkreten Fall dafür auch denkbar, denn mittlerweile sollte es auf Grundlage der Beschlüsse keine Zweifel mehr daran geben, dass wir in allen Belangen richtig gehandelt haben – auch wenn das immer noch viele behaupten!
Und jetzt?
Um es klar zu sagen: Wir bedauern, dass es soweit kommen musste. Wir haben stets Lösungen aufgezeigt und allen Beteiligten die Hand gereicht, weil die Naherholung am Schachtsee für den Salzlandkreis als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort eine wichtige Rolle spielt. Allerdings mussten wir noch über zwei Jahren feststellen, dass es kaum einen wirklichen Fortschritt in der Sache gab. Deswegen mussten wir als Bauaufsichtsbehörde unserer Verantwortung nachkommen und die Nutzungsuntersagen vollziehen. Wenn der Campingplatz wieder genutzt werden soll, sind vorher die Voraussetzungen zu schaffen, die die Verantwortlichen kennen.
Warum ist denn nicht wenigstens das Baden im Schachtsee möglich?
Auch hier: Die Verantwortung liegt bei der Gemeinde Wolmirsleben sowie dem Betreiber des Campingplatzes. Wir haben uns immer für eine Lösung im Sinne eines Badebetriebs ausgesprochen, eine ernsthafte Initiative dazu gab es aber nicht. Vielmehr wurden wir stets nur mit öffentlichen Vorwürfen konfrontiert, wonach wir auch das Baden untersagt hätten. Richtig ist: Der Badebereich gehört formell zum Campingplatz. Wir haben daher vorgeschlagen, dass der Badebtrieb dann stattfinden kann, wenn der Bereich klar vom Campingplatz abgetrennt wird – zum Beispiel mit Hilfe eines Zauns.
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