Gemäß § 12d des Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) stellt das Land auch im Jahr 2027 zur Milderung der Belastungen durch die demografische Entwicklung finanzielle Mittel bereit (Demografiepauschale).
Mithilfe dieser sollen zum einen die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten entlastet und damit die Qualität der Betreuung erhöht sowie zum anderen die Kinderbetreuungsangebote im Land stabilisiert werden.
Antragsberechtigt sind die Träger von denjenigen Tageseinrichtungen, die von der demografischen Entwicklung in besonderer Weise belastet sind und deren Fortbestehen im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge im Rahmen der Bedarfsplanung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 KiFöG LSA unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten im Hinblick auf die Erreichbarkeit und auf zeitliche Betreuungsumfänge dringend geboten ist.
Es können demnach bis zum 31.10.2026 Anträge auf eine Zuweisung nach § 12d KiFöG LSA an folgende Adresse gestellt werden:
Salzlandkreis
Fachdienst Jugend und Familie
SG 22.8 Kinder- und Jugendförderung
Friedensallee 25
Die Antragsprüfung und anschließende Verteilung der finanziellen Mittel erfolgt durch den Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises unter Beteiligung des Jugendhilfeausschusses.
