Bernburg. Neue Impulse für Kindertagestätten im Salzlandkreis! Für geplante Modernisierung und Sanierung stellt Sachsen-Anhalt über 3,1 Millionen Euro bereit. Träger von Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen können dafür zunächst ihren Fördermittelbedarf melden.
Die Meldungen sammelt der Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises auf Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem zuständigen Sozialministerium bis Ende Oktober. Diese Vorgehensweise dient dazu, den Investitionsraumen abschätzen und damit eine bessere Planung gewährleisten zu können. Das Geld stammt aus dem Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
Förderfähig sind Investitionen in Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Renovierungsinvestitionen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden berücksichtigen, sowie Ausstattungsinvestitionen.
Die Förderquote beträgt maximal 95 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2032. Die konkrete Förderrichtlinie erarbeitet das Landessozialministerium aktuell.
Die erste unverbindliche Bedarfsmitteilung für die konkrete Einrichtung soll bis 31. Oktober per E-Mail an:
mit der Beschreibung des Vorhabens samt Zeitraum und voraussichtlichen Brutto-Gesamtkosten geschickt werden.
