Bernburg. Dem Salzlandkreis wurde durch das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass für das Jahr 2026 Mittel zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten bereitgestellt werden.
Eine Antragstellung erfolgte daraufhin seitens des Salzlandkreises. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.
Vorbehaltlich einer Bewilligung durch das Landesverwaltungsamt, können für das Jahr 2026 Anträge zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten von Trägern der freien Jugendhilfe sowie von Ämtern, Einheits- und Verbandsgemeinden beim Salzlandkreis gestellt werden.
Gefördert werden Fahrten, Ferienlager und Freizeiten zum Zwecke der Kinder- und Jugenderholung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren aus Sachsen-Anhalt. Hierzu gehören insbesondere pädagogisch begleitete Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen, die nachhaltig die persönliche Entwicklung, Bildung und soziale Integration junger Menschen fördern.
Die Antragsunterlagen sowie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Erl. des MS vom 22.05.2025 – 44-51771) sind unter Jugend und Familie | Salzlandkreis zu finden.





