Das Bauaktenarchiv befindet sich in der Hauptsache in der Nebenstelle Aschersleben. Von einigen Orten des Salzlandkreises sind historisch wertvolle Akten vorhanden.
Akteneinsicht in archivierte Bauakten
Bei der Prüfung und Genehmigung von Bauprojekten sowie bei bauaufsichtlichen Maßnahmen entstehen Bauakten. Diese können von berechtigten Personen eingesehen werden.
Akten abgeschlossener Verfahren werden meistens im Kreisarchiv des Salzlandkreises gelagert. Dort kann zukünftig die Einsichtnahme erfolgen, wenn der Fachdienst Bauantragsbearbeitung nach Prüfung der Unterlagen die Akteneinsicht freigibt. Der zuständige Sachbearbeiter oder die zuständige Sacharbeiterin setzt sich mit Ihnen hinsichtlich der Terminvereinbarung in Verbindung und koordiniert die Einsichtnahme im Archiv.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Einsichtnahme ist ein Eigentumsnachweis. Dazu eignet sich z. B.
- ein aktueller Grundbuchauszug
- ein notarieller Kaufvertrag
- ein Erbschein
- ein Grundsteuerbescheid oder
- eine Vollmacht des Eigentümers.
Sofern Sie nicht selbst Eigentümer bzw. Eigentümerin sind, benötigen Sie zusätzliche eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier:
Ohne Nachweis erfolgt keine Einsicht!
Vergessen Sie nicht, zur Akteneinsicht Ihren Personalausweis sowie gegebenenfalls eine Vollmacht bzw. einen Berechtigungsnachweis mitzubringen (gilt v.a. für die Einsicht in Bauakten).
Zu beachten ist jedoch, dass dieses Recht nach Archivgesetz Land Sachsen-Anhalt, § 6 Abs. 2 eingeschränkt oder versagt werden kann. Insbesondere bei Archivgut, welches ursprünglich nicht für die Öffentlichkeit geschaffen wurde und aus Gründen des Datenschutzes frühestens 30 Jahre nach dessen Entstehung benutzbar ist. Auch besonders empfindliches, geschädigtes und gefährdetes Archivgut kann gesperrt werden. Wegen des Erhaltungszustandes von Akten und Urkunden dürfen diese nur im Einzelfall kopiert werden.
Den Antrag auf Akteneinsicht in geschlossene Bauakten finden Sie hier:
Wenn Sie uns diesen ausgefüllt zukommen lassen, sparen Sie Zeit und wir können Ihr Anliegen optimal bearbeiten.
Einsichtnahme & Sprechzeiten
Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel in der Nebenstelle des Kreisarchivs in Aschersleben, sowie nach Vereinbarung.
Bei der Einsichtnahme dürfen Sie Fotografien anfertigen. Sofern es der Zustand der Archivalien zulässt, vervielfältigen wir Ihnen auf Wunsch ausgewählte Aktenteile.
Fast alle Benutzer entscheiden sich heute für Scans, aber auch die Anfertigung von Kopien ist möglich. Große Bauzeichnungen können wir allerdings nur gerollt bzw. nicht DIN-gerecht gefaltet bereitstellen.
Scans stellen wir Ihnen per Link als verschlüsselte Datei zur Verfügung. Mit getrennt zugestelltem Link und Passwort können Sie die gewünschten Unterlagen herunterladen. Kleiner Datenmengen versenden wir, sofern Ihre Zustimmung vorliegt, auch per E-Mail.Unsere Sprechzeiten:
Montag
Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag
Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Und nach Vereinbarung
Kosten
Die Gebühren, die bei einer Bauakteneinsicht anfallen, können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Gebührenerhebung erfolgt durch Zusendung eines Gebührenbescheides.




