Klasse L | T

  • Klasse L

    Fahrzeug: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

    Mindestalter: 16

    Vorbesitz: keiner

    Eingeschlossene Klassen: keine

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
    • ggf. bereits vorhandener Führerschein
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung


    Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

  • Klasse T

    Fahrzeug: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

    Mindestalter: 

    • 16 (nur bis 40 km/h bbH);
    • 18 (nur bis 60 km/h bbH)

    Vorbesitz: keiner

    Eingeschlossene Klassen: L

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
    • ggf. bereits vorhandener Führerschein
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung


    Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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