Vorbescheid beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvor-habens haben und noch keinen Bauantrag eingereicht haben, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen.
Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bau-vorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück verwirklichen dürfen.
In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar, dass eine eindeutige Antwort möglich ist.
Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid zu Ihrer Frage.Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendige Stellen.
Sie erhalten dann den Vorbescheid sowie einen Gebührenbe-scheid. Zahlen Sie die GebührenAn wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes schriftlich oder digital zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Vorbescheid (digital oder schriftlich)
Soweit zur Beurteilung erforderlich außerdem:- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Entscheidung über Ihre konkre-ten Fragen einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
zwischen EUR 75,00 und 2.500
Vorkasse: Neinhttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang des Prüfaufwands. Die Gebühr für den Vorbescheid ist bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können, nachdem Sie den Vorbescheid erhalten haben, inner-halb von 3 Jahren Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen.
Sie können eine Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr beantragen.Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Anträge / Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – Baugenehmigung
Bei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Die für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier:
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – Baugenehmigung
Urheber
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Bauvorbescheid beantragen in Sachsen-Anhalt
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Bauvorbescheid beantragen in Sachsen-Anhalt
Typisierung
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