Geflügelpest bei Wildvögeln in Barby festgestellt

Bernburg/Barby. Nach der Untersuchung von mehreren toten Wildvögeln ist die Geflügelpest im Salzlandkreis amtlich festgestellt worden. Darüber informiert der Fachdienst Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärangelegenheiten des Salzlandkreises am Freitagnachmittag. Gefunden worden waren die Vögel am Kiesschacht I in Barby.

„Wir bitten alle Geflügelhalter, auf die Einhaltung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Es gilt jetzt wieder: Tierhygiene und Seuchenprophylaxe sind wichtiger denn je. Gut geführte Volierenhaltungen sind durchaus zu empfehlen, ebenso wie der Galoschenwechsel nach Betreten und Verlassen der Geflügelställe und Ausläufe“, informiert Fachdienstleiter Dr. Christian Lutter. Aufgrund der Rahmenbedingungen verzichtet der Fachdienst aktuell darauf, Sperr- und Restriktionszonen einzurichten sowie eine Aufstellungspflicht anzuordnen. Zudem sollen Geflügelhalter und Jäger alle außergewöhnliche Veränderungen an ihren Tieren und Totfunde melden. Das ist am Wochenende über die Leitstelle unter Telefon 112 möglich sowie zu den regulären Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter Telefon +49 3471/6841457. Meldungen können auch per E-Mail an vet@kreis-slk.de geschickt werden.

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Zum Tod führt die Infektion sehr oft bei empfindlichem Hausgeflügel. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht.

„Wir raten Geflügelhaltern ihre Tiere mindestens einmal am Tag auf Veränderungen zu überprüfen, um eventuell eine verringerte Beweglichkeit der Tiere sowie einen signifikanten Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten schneller festzustellen“, sagt Veterinärmediziner Christian Lutter. Seinen Angaben zufolge dürfen Hausgeflügelbestände nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen demnach auch für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen sind die Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen sowie das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Stalles.

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