DDR-Betriebserlaubnis für Kleinkrafträder
Für die Ausstellung einer verlorenen gegangenen oder gestohlenen Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR (die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind) ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zuständig.
Informationen, welche Fahrzeug das betrifft, erhalten Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes (kba.de).
Bitte richten Sie Ihr Anliegen hinsichtlich der Ersatzausstellung der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausschließlich an das Kraftfahrt-Bundesamt mit folgendem Antrag:
