Fahrerlaubnisbehörde Salzlandkreis

So buchen Sie Ihren Termin
Buchen Sie schnell und direkt Ihren Wunschtermin über die Online-Terminvergabe.
Zusätzlich können Sie Termine auch telefonisch vereinbaren. Unsere Hotline ist wie folgt erreichbar:
Mo - Fr 11:00 - 12:00 Uhr | Di, Do zusätzlich 13:30 - 14:30 Uhr
Hinweis zur Online-Terminvergabe
Wählen Sie im ersten Schritt Ihr Anliegen. Das Terminvergabeprogramm zeigt Ihnen dann die Standorte an, an denen Sie Ihr Anliegen zu Ihrem Wunschtermin bearbeiten lassen können.
Serviceleistungen
Online-Dienste
Aktuelle Mitteilungen
Hinweise für Inhaber eines ukrainischen Führerscheines mit Schutzstatus
Aufgrund von vorliegenden Informationen müssen Inhaber eines ukrainischen Führerscheines diesen in Deutschland nicht umschreiben.
Eine entsprechende Verordnung (VO) wurde von der EU erlassen und gilt ab 27.07.2022. Die Geltung der EU-VO endet nach Artikel 9 Absatz 2 der VO an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die in der sog. Massenzustromrichtlinie genannte Dauer des vorübergehenden Schutzes endet. Jedoch spätestens am 04. März 2026. Damit werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerscheine im EU-Gebiet anerkannt, sofern die Personen dem Schutzstatus unterliegen.
Zudem ist die Amtsblattveröffentlichung der EU vom 22.07.2022 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen zu von der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumenten (VERORDNUNG (EU) 2022/1280) beigefügt.
Weitere Informationen: Verordnung (EU) 2022/1278 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2022
