Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt. 

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

BehördeNamen des ZustellungsadressatenDatum und Aktenzeichen des DokumentsVeröffentlicht amLöschung erfolgt amLink zur Benachrichtigung
FD 22 Jugend und Familie - Sachgebiet UnterhaltsvorschussHerr Christoher Pfeufer14.01.2026
22/206/0251/24
15.01.202629.01.2026 Öffentliche Zustellung
FD 31 Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher VerbraucherschutzHerr Marcel Neumann19.01.2026
39.16.00buk191225
19.01.202602.02.2026 Öffentliche Zustellung
30.1 - AusländerbehördeHerr Arber Gjordeni26.01.2026
33.60.10-058645/ No
26.01.202609.02.2026 Öffentliche Zustellung






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