Zulassung, Umschreibung, Änderung
Neuzulassung
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges – deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ist vorhanden
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung) - Sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorliegt, ist auch ein Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag usw.) vorzulegen
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
Umschreibung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nicht erforderlich bei Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel, wenn das Kennzeichen weitergeführt werden soll
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Kennzeichenschilder – nicht erforderlich bei Umschreibung innerhalb des Salzlandkreises oder bei Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk, wenn das Kennzeichen weitergeführt werden soll
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nicht erforderlich, wenn es auf den gleichen Halter zugelassen und das Kennzeichen beibehalten wird
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Kennzeichenschilder – wenn reserviert und noch vorhanden
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
Umkennzeichnung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Kennzeichenschilder (alle vorhandenen amtlichen Kennzeichen) oder eine Diebstahlanzeige der Polizei (aus dieser Anzeige muss eindeutig hervorgehen, dass ein oder alle amtlichen Kennzeichen gestohlen sind)
- ggf. Vollmacht
Zulassung mit Saisonkennzeichen
Gemäß der gesetzlichen Regelung muss der Saisonzeitraum mindestens zwei Monate betragen. Maximal sind elf Monate zulässig. Außerhalb dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen benutzt bzw. im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Auch muss außerhalb des Saisonzeitraumes eine gültige Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsbehörde nachgewiesen sein.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Kennzeichenschilder
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
Wechselkennzeichen
Mit Wirkung vom 1. Juli 2012 besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge zu beantragen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
- Fahrzeuge entsprechen der gleichen Fahrzeugklasse (Fahrzeugart – siehe nachfolgend)
- Zuteilung nur für Pkw, Wohnmobil, Motorräder und Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht möglich
- beide Fahrzeuge haben die gleichen Maße der Kennzeichentafeln
- Wechselkennzeichen können auch für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) gleicher Bauart beantragt werden
- Wechselkennzeichen als Saison-, rotes Kennzeichen, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen sind unzulässig.
- Wechselkennzeichen werden nicht von allen Kennzeichendiensten im Salzlandkreis angefertigt. Bitte informieren Sie sich vorher rechtzeitig, welcher Schilderdienst die Wechselkennzeichen anfertigt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kennzeichenschilder – nur bei zugelassenen Fahrzeugen
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
Halterdatenänderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nur bei Namensänderung
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- ggf. Vollmacht
Technische Änderung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - (Vorlage nur erforderlich, wenn Änderungen vorgenommen werden müssen, z. B. Aufbauart, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Gutachten einer Technischen Prüfstelle oder einer amtlichen Überwachungsorganisation oder bei Katalysatorennachrüstung Herstellerbescheinigung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einbaubestätigung der Werkstatt
- ggf. Vollmacht
Ersatz-Zulassungsbescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Für die Beantragung (nur durch den Fahrzeughalter) einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Ersatz für die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss der Halter eine Versicherung an Eides Statt abgeben.
Dies kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen.
Soll das Fahrzeug außerhalb des Salzlandkreises zugelassen werden, erstellt die Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend) - nur erforderlich bei zugelassenen Fahrzeugen
- bei Diebstahl - Diebstahlanzeige von der Polizei
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Für die Beantragung (nur durch den Fahrzeughalter) einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), als Ersatz für eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss der Halter eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Dies kann in der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen. Nach erfolglosem Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 14 Tage) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt und ausgehändigt werden.
Soll das Fahrzeug außerhalb des Salzlandkreises zugelassen werden, erstellt die Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den technischen Daten. Diese dient der neuen Zulassungsbehörde als Grundlage zur Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Rahmen der Umschreibung oder Außerbetriebsetzung.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
- bei Diebstahl - Diebstahlanzeige von der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend) - nur erforderlich bei zugelassenen Fahrzeugen
Zulassung von Importfahrzeugen
EU-Staaten
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
- ausländische Kennzeichen
- ausländische Fahrzeugunterlagen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Verfügungsberechtigung (Rechnung, Kaufvertrag)
- Erklärung über die Entrichtung der Umsatzsteuer - nur für Neufahrzeuge erforderlich
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
Nicht-EU-Staaten
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie - kein Original - des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
- bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung (Bitte beachten Sie auch das Formular zur Zulassung auf Vereinigungen
- Verzollungsnachweis
- ausländische Kennzeichen
- ausländische Fahrzeugunterlagen
- Verfügungsberechtigung (Rechnung, Kaufvertrag)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
- Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
