DDR-Betriebserlaubnis für Kleinkrafträder

Für die Ausstellung einer verlorenen gegangenen oder gestohlenen Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR (Herstellung bis 28.01.1992) ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zuständig.

Informationen, welche Fahrzeug das betrifft, erhalten Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes (kba.de).

Bitte richten Sie Ihr Anliegen hinsichtlich der Ersatzausstellung der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausschließlich an das Kraftfahrt-Bundesamt mit folgendem Antrag:  

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