Besondere Kennzeichen

  • Kurzzeitkennzeichen

    Antragssteller mit Wohnsitz in Deutschland

    Seit dem 01.04.2015 gelten für Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens entsprechend § 42 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) folgende Voraussetzungen:

    • Wohnsitz oder Firmensitz oder der Standort des Fahrzeug (Nachweis mittels Kaufvertrag oder Rechnung ist erforderlich) muss im Salzlandkreis sein.
    • Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde bekannt sein (z.B. Vorlage der ZB II)
    • eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ist vorhanden (sollte keine gültige HU vorhanden sein erfolgt die Zuteilung nur für den Salzlandkreis bzw. angrenzende Zulassungsbezirke)
    • Fahrzeug darf nicht zugelassen sein (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen nur möglich außerhalb des Zulassungszeitraumes)

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
    • bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
    • Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen
    • ggf. Vollmacht (Die Abgabe einer Lastschrifteinzugserklärung ist hier nicht erforderlich)

    Antragssteller ohne Wohnsitz in Deutschland

    Für Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber EU-Bürger sind, besteht die Möglichkeit, gemäß § 46 Absatz 2 FZV bei der Zulassungsbehörde einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Erst dann ist eine Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens zulässig.

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
    • Personalausweis des Empfangsbevollmächtigten (Original)
    • Empfangsvollmacht
    • bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie einer vertretungsbefugten Person laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
    • Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen
    • ggf. Vollmacht (Die Abgabe einer Lastschrifteinzugserklärung ist hier nicht erforderlich)
  • Ausfuhrkennzeichen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Kennzeichenschilder - wenn Fahrzeug noch zugelassen -
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
    • Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Anlage 11 Nr. 3 FZV)
    • Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
    • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll 


    Hinweis: Der Standort des Fahrzeuges im Salzlandkreis ist durch eine Rechnung bzw. Eigentumsnachweis nachzuweisen. Des Weiteren ist auch die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich!

  • Oldtimerkennzeichen (SLK-07)

    Die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens kann nur erfolgen, wenn das Alter des Fahrzeuges u. a. mindestens 30 Jahre (nach dem Tag der 1. Zulassung, Fertigungsdatum) beträgt.

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
    • Behördenführungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Beantragung bei der zuständigen Gemeinde/Stadt, max. 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig)
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) (sog. Punkteregister beim KBA) vom Antragsteller bzw. der vertretungsbefugten Person (nicht älter als 3 Monate)
    • schriftlicher Antrag mit Begründung
    • Eigentumsnachweis
    • vorhandene Fahrzeugunterlagen (Fahrzeugbrief o.ä.)
    • Gutachten gemäß § 23 StVZO
    • Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
    • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll

    Verlängerung

    Für eine Verlängerung ist ein formloser Antrag, ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister sowie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (evBzumAbruf) spätestens drei Wochen vor Ablauf des Kennzeichen einzureichen.

  • Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

    Die Zuteilung eines historischen Kennzeichens kann nur erfolgen, wenn das Alter des Fahrzeuges mindestens 30 Jahre (nach dem Tag der 1. Zulassung) beträgt.

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung mittels HU-Prüfbericht (eine Eintragung nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch die Prüfstelle ist nicht ausreichend)
    • Gutachten gemäß § 23 StVZO
    • Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
    • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll
  • Rote Dauerkennzeichen

    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original-Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat); bei Zulassung durch einen Bevollmächtigten nur die Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Original-Meldebescheinigung mit der entsprechenden Erklärung

    • bei Firmen Handelsregisterauszug (es müssen mindestens der Sitz, Name und die Vertretungsregelung ersichtlich sein) und Gewerbeanmeldung zuzüglich Vollmacht und Personalausweiskopie des Unterschriftsberechtigten laut Handelsregister oder bei Einzelfirmen Gewerbeanmeldung
    • Behördenführungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Beantragung bei der zuständigen Gemeinde/Stadt, max. 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig)
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) (sog. Punkteregister beim KBA) vom Antragsteller bzw. der vertretungsbefugten Person (nicht älter als 3 Monate)
    • schriftlicher Antrag mit Begründung
    • Versicherungsbestätigung - Nachweis mittels elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
    • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter die Unterlagen abholen soll

    Verlängerung

    Für eine Verlängerung ist ein formloser Antrag, ein Behördenführungszeugnis, eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister sowie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (evBzumAbruf) spätestens drei Wochen vor Ablauf des Kennzeichen einzureichen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.