Außerbetriebsetzungen

  • Ohne Verwertungsnachweis/Vertriebserklärung (Kennzeichen SLK, ASL, BBG, SBK, SFT)

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
  • Mit Verwertungsnachweis/Vertriebserklärung (Kennzeichen SLK, ASL, BBG, SBK, SFT)

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Kennzeichenschilder
    • Verwertungsnachweis/Verbleibserklärung
  • Auswärtige Kennzeichen

    Entsprechend § 16 Absatz 1 FZV können auswärtige Kennzeichen nur im Salzlandkreis abgemeldet werden, wenn der Salzlandkreis die örtlich zuständige Zulassungsbehörde ist. Der Nachweis ist durch den Antragsteller (z. B. Kaufvertrag, Rechnung oder mittels Personalausweis, wenn der eingetragene Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in den Salzlandkreis verlegt hat) zu erbringen.

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
    • ggf. Verwertungsnachweis/Verbleibserklärung (hier ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief erforderlich)

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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