KfZ-Zulassungsbehörde


So buchen Sie Ihren Termin

Buchen Sie schnell und direkt Ihren Wunschtermin über die Online-Terminvergabe.

Zusätzlich können Sie Termine auch telefonisch vereinbaren. Unsere Hotline ist wie folgt erreichbar:

+49 3471 684-1414

 Mo - Fr 11:00 - 12:00 Uhr | Di, Do zusätzlich 13:30 - 14:30 Uhr


Hinweis zur Online-Terminvergabe

Wählen Sie im ersten Schritt Ihr Anliegen. Das Terminvergabeprogramm zeigt Ihnen dann die Standorte an, an denen Sie Ihr Anliegen zu Ihrem Wunschtermin bearbeiten lassen können. 

Serviceleistungen | Zulassungsinformationen

Online-Dienste

Aktuelle Mitteilungen

  • 26.01.2026 | Digitaler Fahrzeugschein (DFZ)

    Seit dem 06. November 2025 steht über die neue i-Kfz-App der digitale Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I - ZB I) für Privatpersonen zur Verfügung. Bürger:innen profitieren so von einem modernen, digitalen Dokument, das jederzeit auf Ihrem mobilen Endgeät verfügbar ist.

    Aktuell kann der DFZ nur über die i-Kfz-App mit Ihrem Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie der dazugehörigen PIN ausgestellt werden.

    Perspektivisch wird es möglich sein, während der Zulassung Ihres Fahrzeugs vor Ort oder online einen QR-Code zu erhalten, um damit einen DFZ hinzuzufügen.

    Hierbei handelt es sich um eine weitere Funktionalität , die sich derzeit in Arbeit befindet. Demnach bitten wir Sie, von einer Anfrage bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde zum aktuellen Zeitpunkt abzusehen.

  • Informationen für Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung

    Mit Wirkung vom 02.04.2024 ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsfreiheit für ukrainische Kriegsflüchtlinge erforderlich. Die entsprechende Antragsstellung auf Erteilung einer Ausnahme ist beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 30, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle (Saale) zu stellen. Die Kontaktdaten lauten:

    +49 345 514-0

    Nach bisherigem Kenntnisstand läuft diese Regelung am 30.09.2024 aus. Damit unterliegen diese Fahrzeug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und müssen dann entsprechend zugelassen werden.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld eine Bescheinigung beim Hauptzollamt einzuholen und auch ein Gutachten gemäß § 21 StVZO zur Zulassung anzufertigen ist.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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  • Tastaturnavigation

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