Verlängerung der Geltungsdauer
Klassen C | CE | C1 | C1E
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
- vorhandenen Führerschein
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV - nicht älter als ein Jahr
Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde, sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.
Klassen D | DE | D1 | D1E
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV - nicht älter als ein Jahr
- Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. Gutachten einer Begutachterstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 und 3 FeV
- vorhandenen Führerschein
Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde, sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.
