Umtausch von Führerscheinen (nach Jahrgängen)

Das müssen Sie mitbringen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als einen Monat)
  • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
  • den vorhandenen/jetzigen Führerschein (sollte der Führerschein nicht im Salzlandkreis ausgestellt worden sein, fordern Sie bitte bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an)

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde an den 3 Standorten in Aschersleben, Bernburg (Saale) und Schönebeck (Elbe) sowie auch bei den Städten Nienburg (Saale), Staßfurt, Barby, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

Papierführerschein

Ab dem 01.10.2019 beginnt der Umtausch von Führerscheinen aufgrund der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Papierführerschein umgetauscht sein muss
1953 - 195819.01.2022 | Frist abgelaufen, Führerschein ungültig
1959 - 196419.01.2023 | Frist abgelaufen, Führerschein ungültig
1965 - 197019.01.2024 | Frist abgelaufen, Führerschein ungültig
1971 und später 19.01.2025 | Frist abgelaufen, Führerschein ungültig
vor 195319.01.2033

Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr ab 01.01.1999

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Kartenführerschein umgetauscht sein muss
1999 - 200119.01.2026 | Frist abgelaufen, Führerschein ungültig
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

Hinweis: Für Inhaber eines Kartenführerschein mit Geburtsdatum vor 1953 gilt das Datum zum Umtausch bis 19.01.2033.

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