Neuerteilung nach Entzug

Die Antragsbearbeitung zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung erfolgt nur am Standort Bernburg.


Die Hinweise zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis werden Ihnen nach Eingang des rechtskräftigen Strafbefehles oder Urteil mit Vermerk zum Ablauf der Sperrfrist zugesendet.

Im Ergebnis der Antragsbearbeitung wird nach den entsprechenden Verordnungen entschieden, ob Sie als Betroffener ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) beibringen müssen. Dies ist der Fall, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder der Entzug wegen einer Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stand, erfolgte oder Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen. Auch im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel oder bei Alkoholproblematik (wiederholte Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr bzw. einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr, sonstige Hinweise auf gewohnheitsmäßigen Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit) steht die Forderung nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten im Raume.

Hinweise zur Begutachtung erhalten Sie bei der Antragstellung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Bitte tragen Sie bei Anschrift die Anschrift der Begutachterstelle ein. Das Dokument ist nur mit Unterschrift gültig.


  • Führerscheinklassen A | A1 | B | BE | L | M | T | S

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 1 Monat bei Antragstellung sein.
    • den Nachweis der Schulung in Erster Hilfe und
    • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  •  Führerscheinklassen C | C1 | CE | C1E | D | D1 | DE | D1E

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 1 Monat bei Antragstellung sein.
    • den Nachweis der Schulung in Erster Hilfe,
    • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
    • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV - nicht älter als ein Jahr

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