Klasse D

  • Klasse D1

    Fahrzeug: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

    Mindestalter: 21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)

    Vorbesitz: B

    Eingeschlossene Klassen: keine

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
    • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
    • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als Jahr
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • ggf. vorhandener Führerschein
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
    • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

    In den Gutachten selbst müssen

    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.


    Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

  • Klasse D1E

    Fahrzeug: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

    Mindestalter: 21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)

    Vorbesitz: B

    Eingeschlossene Klassen: keine

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
    • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
    • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als Jahr
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • ggf. vorhandenen Führerschein
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
    • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

    In den Gutachten selbst müssen

    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.


    Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

  • Klasse D

    Fahrzeug: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

    Mindestalter: 24 (Ausnahme 18, 20, 21 oder 23 Altersgrenze nach Vorgabe BKrFQG)

    Vorbesitz: B

    Eingeschlossene Klassen: D1

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
    • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
    • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als Jahr
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • ggf. vorhandenen Führerschein
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
    • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

    In den Gutachten selbst müssen

    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.


    Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

  • Klasse DE

    Fahrzeug: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

    Mindestalter: 24 (Ausnahme 18, 20, 21 oder 23 Altersgrenze nach Vorgabe BKrFQG)

    Vorbesitz: D

    Eingeschlossene Klassen: D1E, BE sowie C1E bei Besitz von C1

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
    • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
    • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV - nicht älter als Jahr
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • ggf. vorhandenen Führerschein
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
    • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

    In den Gutachten selbst müssen

    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.


    Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

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