Klasse A

  • Klasse AM

    Fahrzeug:

    • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
    • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
    • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

    Mindestalter: 16 Jahre

    Vorbesitz: keiner

    Eingeschlossene Klassen: keine

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung


    Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

  • Fahrerlaubnis der Klasse „AM mit 15 Jahren“

    In Sachsen-Anhalt ab 01.05.2020

    Mindestalter: 15 Jahre

    Vorbesitz: keiner

    Eingeschlossene Klassen: keine

    Erforderliche Antragsunterlagen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung


    Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

  • Klasse A1

    Fahrzeug:

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
    • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

    Mindestalter: 16 Jahre

    Vorbesitz: keiner

    Eingeschlossene Klassen: AM

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z.B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung


    Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

  • Klasse A2

    Fahrzeug:

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
        a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
        b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
      die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

    Mindestalter: 18 Jahre

    Vorbesitz: keiner

    Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
    • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
    • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung


    Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

  • Klasse A

    Fahrzeug:

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

    Mindestalter: 

    • 24 Jahre bei Direkteinstieg
    • 20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz A2
    • Dreirädrige Kfz ab 21 Jahre

    Vorbesitz: keiner

    Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

    Erforderliche Unterlagen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
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