Ersatzführerschein

Das müssen Sie mitbringen:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
  • Wenn vorhanden, alte Nachweise zum Erwerb der Fahrerlaubnis (VK 30 – graue Karteikarte wurde im Zeitraum von 1968 bis 31.05.1982 ausgehändigt, mit dem Hinweis aufzubewahren) 
    Sollte der Führerschein nicht im Salzlandkreis ausgestellt wurden sein, fordern Sie bitte im Vorfeld bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an. Die ausstellende Behörde sendet diese dann direkt an den Salzlandkreis.
  • ggf. Diebstahlanzeige


Die Antragstellung ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.

Die Aushändigung des Führerscheines ist auch in den Bürgerbüros des Salzlandkreises möglich.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

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    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

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