Auslandsumschreibung

  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Bei EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen bzw. eines in Anlage 11 FeV aufgeführten Staates der Klassen

    • A, A1, B, BE, M, L, T, S
    • C, CE, C1, C1E
    • D,  DE,  D1,  D1E
  • Umschreibung einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis bzw. Fahrerlaubnis eines in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführten Staates

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Ausländischen Führerschein (ist bei Antragstellung vorzulegen und bei der
    • Aushändigung des deutschen Führerscheines abzugeben)
    • Übersetzung des ausländischen Führerscheines

    Die Antragstellung ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.

    Die Aushändigung des Führerscheines ist auch in den Bürgerbüros des Salzlandkreises möglich.

  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen A | A1 | B | BE | M | L | T | S (Nicht-EU-Führerschein)

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • Ausländischen Führerschein (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
    • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
    • Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
    • Anschrift der auszubildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)


    Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen C | CE | C1 | C1E (Nicht-EU-Führerschein)

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV 
    • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV - nicht älter als ein Jahr
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • Ausländischen Führerschein (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
    • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
    • Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
    • Anschrift der auszubildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort


    Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen D | DE | D1 | D1E (Nicht-EU-Führerschein)

    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
    • Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein
    • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV 
    • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV - nicht älter als ein Jahr
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • Ausländischen Führerschein (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
    • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
    • Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
    • Anschrift der auszubildenden Fahrschule
    • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)


    Antragsbearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

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