Auslandsumschreibung
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Bei EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen bzw. eines in Anlage 11 FeV aufgeführten Staates der Klassen
- A, A1, B, BE, M, L, T, S
- C, CE, C1, C1E
- D, DE, D1, D1E
Umschreibung einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis bzw. Fahrerlaubnis eines in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführten Staates
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
- Ausländischen Führerschein (ist bei Antragstellung vorzulegen und bei der
- Aushändigung des deutschen Führerscheines abzugeben)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
Die Antragstellung ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.
Die Aushändigung des Führerscheines ist auch in den Bürgerbüros des Salzlandkreises möglich.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen A | A1 | B | BE | M | L | T | S (Nicht-EU-Führerschein)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Ausländischen Führerschein (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Anschrift der auszubildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen C | CE | C1 | C1E (Nicht-EU-Führerschein)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV - nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Ausländischen Führerschein (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Anschrift der auszubildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort
Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen D | DE | D1 | D1E (Nicht-EU-Führerschein)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
- Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitale Fotos)
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein
- Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV
- Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV - nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Ausländischen Führerschein (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Anschrift der auszubildenden Fahrschule
- Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
Antragsbearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.
