Jugendarbeit & Jugendsozialarbeit
Jugendarbeit
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen
Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
Die Jugendarbeit ist gesetzlich im § 11 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe geregelt.
Das Hauptziel der Angebote der Jugendarbeit ist die Förderung der Entwicklung junger Menschen durch Angebote, die an ihren Interessen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden. Jugendarbeit ist ein Feld des sozialen Lernens, in dem junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigt und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden sollen. Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote sollen für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Zu den Schwerpunkten in der Jugendarbeit gehören:
- die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
- die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- die internationale Jugendarbeit,
- die Kinder- und Jugenderholung und
- die Jugendberatung.
Anbieter der Jugendarbeit sind Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, andere Träger der Jugendarbeit und Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Jugendarbeit umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
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Jugendverbandsarbeit
Die Jugendverbandsarbeit ist gesetzlich im § 12 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe geregelt.
Laut Abs. 2 wird in den Jugendverbänden und Jugendgruppen die Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Im Salzlandkreis werden die Verbände Kreisjugendfeuerwehr Salzlandkreis im Kreisfeuerwehrverband Salzlandkreis e.V. und die Kreissportjugend Salzland im Kreisportbund Salzland e.V. gefördert.
Anlagen
Zu den Formularen zur Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis:
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Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit (JSA) ist ein Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe, bietet jungen Menschen Unterstützung in Schule, Ausbildung sowie Alltag und begleitet sie dabei, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, besonders wenn sie benachteiligt oder in schwierigen Lebenslagen sind.
Ziel ist es, die Selbstständigkeit, soziale Kompetenzen und Zukunftschancen der Jugendlichen zu stärken sowie geeignete (schulische/berufliche) Perspektiven zu erarbeiten.
Die Jugendsozialarbeit richtet den Fokus neben der schulischen/beruflichen Integration, auch auf die persönliche und individuelle Entwicklung junger Menschen. Sie ist an der Schnittstelle von Schule, familiärem Umfeld, Freizeitangeboten und beruflicher Orientierung tätig.
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Zielgruppe
- Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene bis 27 Jahre
- Personen mit schulischen, familiären, sozialen und gesundheitlichen Schwierigkeiten (z.B. Konflikte, Mobbing, Suchtprävention, Gewalt, Flucht/Trauma)
- junge Menschen, die Unterstützung benötigen, um Bildung, Berufsausbildung, Beschäftigung und gesellschaftliche Teilhabe zu erreichen
- Schülerinnen und Schüler sowie Lernende in Ausbildung, aus belasteten Lebenslagen
Gesetzliche Grundlage
- § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
Übersicht zu den Angeboten der Jugendsozialarbeit im Salzlandkreis
In Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Salzlandkreis werden in vier Sozialräumen Lernortverlagerungen als alternative Beschulungsform vorgehalten.
© pixabay.de (Alois G. Auinger, #wohnblogAtRegion Aschersleben:
- Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum e.V. (BBRZ e.V.) / „WERKstattSCHULE“ Aschersleben
Region Staßfurt:
- Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum e.V. (BBRZ e.V.) / „WERKstattSCHULE“ Staßfurt
Region Schönebeck:
- Rückenwind e.V. Schönebeck / „Zentrum für alternatives Lernen“ (ZAL)
- Rückenwind e.V. Schönebeck/ „Kompetenzwerkstatt Navigator“
Region Bernburg:
- Rückenwind e.V. Schönebeck / „Lernzentrum“ (LZ)
Wenn Sie Interesse haben, dass ihr Kind ggf. dieses alternative Angebot der Lernortverlagerung nutzt, können Sie gern dafür – auf Grund der begrenzten Platzkapazitäten – Ihr Interesse bekunden. Nutzen Sie dazu bitte folgende E-Mail-Adresse und teilen Sie uns Ihr Interesse mit:
Förderungen/Anträge
Sonderförderung Jugendarbeit
Sonderförderung: Kinder- und Jugendfreizeiten 2026 Salzlandkreis
- „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe“ vom 22.05.2025 (MBl. LSA. 2025, 410)
- Pressemitteilung und Aufruf zur Antragsstellung Sonderförderung Kinder- und Jugendfreizeiten 2026 Salzlandkreis
- Antragsformular Sonderförderung Kinder- und Jugendfreizeiten 2026 Salzlandkreis
Förderung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis und Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest P/Gk)
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)
Antragsformulare auf Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis
- Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis
- Anlage 1 - Kinder- und Jugendbildung/Jugendfreizeit
- Anlage 2 - Projekte/sonstige Maßnahmen/Verbandsarbeit
- Anlage 3 - Ausgaben Personalkosten
- Personalkostenberechnung
- Geldbedarfsanforderung Personalkosten
- Geldbedarfsanforderung Maßnahmen
- Empfangsbestätigung/Rechtsbehelfsverzicht
- Sozialpädagogische Konzeption für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zur Beantragung von Personalkosten
- Sozialpädagogische Konzeption - Hinweise zum Ausfüllen
- Kurzkonzept Maßnahmen
Formulare für den Verwendungsnachweis bezüglich der Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis
- Verwendungsnachweis bezüglich der Zuwendung zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis - für Maßnahmen und Jugendverbandsförderung
- Teilnehmerliste
- Verwendungsnachweis bezüglich der Zuwendung zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Salzlandkreis - für Personal und Jugendsozialarbeit
- Sachbericht
- Jahresstatistik
- Zahlenmäßiger Nachweis (Nr. 6.4 ANBest-P/Gk)
Antragsformulare auf Erstattung der Beitragsleistungen gemäß § 5 Abs. 4 des Gesetzes zur Freistellung ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätiger Personen vom 23.01.1996 (GVBl. LSA S. 50)
Antragsformulare zur Handhabung der Kostenerstattung bei Schulfahrten
- Schulfahrten - Elterninformation Handhabung Kostenerstattung
- Schulfahrten - Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten bei Vergünstigungen bei Schulfahrten
- Schulfahrten - Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten
- Schulfahrten - Zusammenstellung der Kosten
- Hinweisblatt zur Datenerhebung nach Artikel 13 EU-DSGVO
Lernortverlagerung
Juleica-Ausbildung beim Salzlandkreis
Jugendleiter/in-Card (Juleica)
Der Fachdienst Jugend und Familie des Salzlandkreises bietet in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Jugendleiter/in Card-Schulungen an. Dabei werden praxisnah und durch vielfältige Methoden, grundlegende Inhalte vermittelt, die für eine pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen unabdingbar sind. Für die Beantragung der Karte müssen neun Module absolviert werden. Sollte man bereits eine JuleiCa erworben haben und möchte diese nur verlängern, kann man eine Auswahl an Einzelmodulen selbst zusammenstellen. Insgesamt müssen zur Verlängerung der Karte 12 Stunden als Nachschulung nachgewiesen werden.
Die Jugendleiter/in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner der Kreisvolkshochschule Salzlandkreis:
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